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Grenzüberschreitende Rettung

Ein neues Abkommen regelt ab Januar 2016 die Notfallrettung im Grenzgebiet zwischen Tschechien und Deutschland.

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© Frank Baldauf

Von Steffen Neumann, Karlovy Vary

Das jahrelange Warten hat ein Ende. Im deutsch-tschechischen Grenzgebiet kommt es zu einer grundlegenden Verbesserung der Notfallversorgung. In Zukunft können Rettungswagen aus beiden Ländern in einem Fünf-Kilometer-Streifen beiderseits der Grenze zu Hilfe eilen. Bisher müssen Verunglückte im schlimmsten Fall warten, bis der Rettungsdienst aus dem jeweiligen Land zur Stelle ist, auch wenn die Kollegen aus dem anderen Land eher zur Stelle wären.

Dem Sebnitzer Günter Fritzsche war das vor über sechs Jahren zum Verhängnis geworden. Er war mit dem Fahrrad nur 50  Meter hinter der Grenze verunglückt. Mit schweren Kopfverletzungen wurde er nicht in die nur zwei Kilometer entfernte Klinik nach Sebnitz gebracht, sondern machte eine regelrechte Odyssee zunächst in das nächste tschechische Krankenhaus ins 25 Kilometer entfernte Rumburk. Aufgrund der Schwere der Verletzung war dann eine Verlegung in die Spezialklinik nach Usti nad Labem nötig. Wertvolle Zeit ging verloren. Mit einer schnellen Verlegung über Sebnitz nach Dresden hätte womöglich verhindert werden können, dass Fritzsche nach dem Unfall als Gelähmter dauerhaft zum Pflegefall wurde. Andere Verunglückte hatten mehr Glück. Denn Rettungsdienste fuhren bereits früher auf eigene Faust ins Nachbarland, standen aber immer mit einem Bein im Gefängnis.

Solche Fälle sollen ab 1. Januar 2016 der Vergangenheit angehören. Der sächsische Innenminister Martin Ulbig unterzeichnete am Mittwoch mit den Präsidenten der Regionen Usti, Liberec und Karlovy Vary ein Abkommen zur engeren Zusammenarbeit in der Notfallrettung entlang der 455 Kilometer langen gemeinsamen Grenze. Bereits im April 2013 hatten Tschechien und die Bundesrepublik einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Danach handelte der Freistaat Sachsen mit den Bezirken die konkrete Umsetzung aus. Eine Herausforderung war dabei, die Interessen der vielen unterschiedlichen Träger unter einen Hut zu bekommen. Immerhin gilt der grenzübergreifende Rettungsdienst nun eher als in Bayern, wo noch verhandelt wird.

„Priorität ist, dass Verunglückten an jedem Ort im Grenzgebiet schnell geholfen wird“, sagt Ministeriumssprecher Jan Meinel. Die Fünf-Kilometer-Zone sei dabei keine starre Grenze. Im Notfall ist eine Fahrt noch weiter ins Nachbarland möglich. Welche Versicherung die Verunglückten haben, ist zweitrangig. Es gehe um eine schnelle Notversorgung. Beide Seiten erklärten, dass jede Seite die Kosten des jeweiligen Einsatzes übernehmen werde.