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Fehlstart zur Klassenfahrt

Weil die Züge ausfielen, mussten Fünftklässler einen Bus anmieten. Eine Entschädigung lehnt die Bahn ab.

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© Symbolbild/Marko Förster

Von Dirk Schulze

Sächsische Schweiz. Für die Klassen 5/1 und 5/2 des Sebnitzer Goethe-Gymnasiums sollte es der krönende Abschluss des Schuljahres werden. Für die letzte Woche vor den Sommerferien hatten sie eine mehrtägige Klassenfahrt in die Jugendherberge nach Altenberg gebucht. Doch Komplikationen gab es noch vor der Ankunft im Osterzgebirge.

Keine halbe Stunde nach Abfahrt in Sebnitz waren die rund 50 Schüler und ihre Betreuer kurz nach halb neun auf dem Bahnsteig in Bad Schandau gestrandet. Ihr Reisetag, der 19. Juni, war der Tag, an dem Brandanschläge auf Kabelschächte der Bahn für massive Zugausfälle gesorgt hatten. Die Schüler auf Klassenfahrt kamen mit der Nationalparkbahn bis ins Elbtal, dort war Schluss. „Alle standen ratlos da, auch die Mitarbeiter auf dem Bahnhof konnten keine schnelle Weiterfahrt in Aussicht stellen“, erklärt Jens Kadler, der Elternratsvorsitzende einer der Klassen.

Um ihre Schützlinge ohne stundenlanges Warten in die Herberge zu bekommen, organisierten die Lehrer kurzerhand einen Sonderbus. Mit dem herbeitelefonierten Bus eines Hohnsteiner Unternehmens ging es nach einer guten Stunde noch halbwegs rechtzeitig ins Osterzgebirge.

Noch während die Kinder ihre Zeit in der Herberge genossen, hängte sich Jens Kadler vom Elternrat ans Telefon. Zumindest einen Teil der Kosten für den ersatzweise gebuchten Sonderbus müsste die Bahn doch erstatten, so die Hoffnung. Die 300 Euro dafür hatte eine Lehrerin aus der Klassenkasse ausgelegt.

Doch die Bahn lehnt eine Erstattung ab. Es bestehe kein Anspruch auf ein alternatives Verkehrsmittel, heißt es im Antwortschreiben des Servicecenters Fahrgastrecht, das die Entschädigungsanträge zentral für die Eisenbahngesellschaften bearbeitet. Die Kosten dafür würden maximal bis zu einer Summe von 80 Euro erstattet – und auch das nur, wenn der letzte Zug des Tages ausfällt und der Zielbahnhof nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.

Für Elternvertreter Jens Kadler ist das nicht nachvollziehbar. Dieser Argumentation zufolge wäre es mit den gelösten Tickets möglich gewesen das Ziel bis 24 Uhr irgendwie zu erreichen. „Das mag wohl formell korrekt sein“, sagt Jens Kadler. Schließlich handelte es sich bei dem Ausfall um höhere Gewalt. „Unter dem Aspekt der Kulanz grenzt es aber an Unverschämtheit.“ An dem Tag herrschten etwa 30 Grad Celsius und die Schüler waren mit Gepäck unterwegs. Eine Ankunft um die genannte Zeit sei undenkbar. Zudem waren am Zielort bereits Veranstaltungen gebucht, deren Stornierung Kosten verursacht hätte – von den entgangenen Erlebnissen für die Kinder ganz zu schweigen. Die Bahn lässt den Fall jetzt nochmals prüfen, wie die Pressestelle auf Anfrage der Sächsischen Zeitung erklärte.