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Der Oma bleiben nur die Tagebücher

Im Mai letzten Jahres verschwand die kleine Ella aus Großenhain spurlos. Ihre Mutter ist mit ihr abgehauen. Jetzt gibt es eine neue Anzeige beim Jugendamt Meißen.

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© Kristin Richter

Von Birgit Ulbricht

Großenhain. Weihnachten ist vorüber und Maria Reinhardt hat weder von ihrer Tochter noch von ihrer Enkelin ein Lebenszeichen gehört. Im Mai letzten Jahres verschwanden beide spurlos und vielleicht für immer, sagt die Oma der kleinen Ella mit rotgeweinten Augen. 17 Kilo hat sie seitdem abgenommen, erzählt sie. Noch heute kann sie nicht verstehen, wie es jemals so weit kommen konnte, dass ihrer Tochter Anfang Mai letzten Jahres das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ella vom Oberlandesgericht Dresden entzogen wurde.

Ella und ihre Mutter sind seit Mai vorigen Jahres spurlos verschwunden.
Ella und ihre Mutter sind seit Mai vorigen Jahres spurlos verschwunden. © SZ-Archiv

Sie kann es gar nicht nachvollziehen, dass ihre Tochter den Umgang zwischen Vater und Tochter unterbunden haben soll. Denn das Gericht hatte in einer früheren Verhandlung noch gesagt, wenn der Umgang der unverheirateten Eltern mit dem Kind klappe, stünde einem Umzug der Mutter mit Ella nach Bayern nichts im Wege. Maria Reinhardt zeigt den Arbeitsvertrag mit dem Seniorenstift Pilsensee und den Vertrag mit der dortigen Kita. Nein, der Umzug war nicht vorgetäuscht.

Maria Reinhardt ist das wichtig, deshalb möchte sie auch darüber sprechen. Genau zeigt sie auch die kompletten Umgangskalender vom 2015 bis April 2017. In Jahresübersichten hat sie nun markiert, an wie vielen Wochenenden das kleine Mädchen beim Vater in Dresden war. Alle Kalender sind dageblieben, denn Tochter und Enkelin haben mit bei den Großeltern im Haus gewohnt. In die Taschenkalender hat die Mutter alles eingetragen, was zur Sprache kam oder passierte und sie hat einen Ordner abfotografierter unzähliger Telefonnachrichten, Gerichtsakten und Gutachten.

Letztere verwirren Maria Reinhardt, egal wie oft sie sie liest. Noch am 27. Juli 2016 bescheinigte Ellas Verfahrensbeistand Dr. Uta Strewe, dass Ella ein aufgewecktes und altersgerecht entwickeltes Kind ist und von einer Kindeswohlgefährdung nicht auszugehen ist. Das führt sie entsprechend aus. Nur drei Monate später im November liest sich eine weitere Stellungnahme genau entgegengesetzt.

Und das, so erzählt die Oma, obwohl weder Verfahrensbeistand noch Jugendamt je zum Hausbesuch da waren. Ob ihre Tochter das abgelehnt hat, wie das Gericht später argumentiert, genauso wie ein psychologisches Gutachten, das weiß sie nicht. Was sie inzwischen weiß ist, dass das Gericht Mütter dazu nicht zwingen darf und „bestrafen“, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, ein psychologisches Gutachten abzulehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat das mehrfach für unzulässig erklärt. Genau das sei aber passiert, ist sich Carola Wilcke von der Mütterlobby sicher. Sie hat am 27. November letzten Jahres als Beistand der Mutter Anzeige beim Jugendamt in Meißen gestellt. Vorwurf: Kindeswohlgefährdung.

Die Maßnahmen des Familiengerichts hätten, so ihre Begründung, immer nur zu einer Verschärfung des Konfliktes geführt. Die Mutter sei über einen längeren Zeitraum mit Sorgerechtsentzug bedroht worden, und schließlich in Angst und Panik geraten. Dass Ella aufgeweckt und gutbehütet war, daran lassen die Akten aus ihrer Sicht keine Zweifel. Das Mädchen ging reiten, malen, spielte Schach und besuchte eine Theatergruppe.

Im September letzten Jahres wäre sie in die Schule gekommen. Trotz der Trennung der Eltern hätte sich das Kind gut entwickeln können. Das Jugendamt hat den Eingang der Anzeige bislang nur bestätigt. Nun muss der Fall erneut bearbeitet werden. Wohin das führt, weiß kein Mensch. Auch nicht, ob es so etwas wie eine gute Lösung für die kleine Ella überhaupt noch gibt – oder nur die Interessen der Eltern. Maria Reinhardt bleiben nur stapelweise Akten, Schreiben und Tagesbucheinträge, die sie wieder und wieder liest. Und ein Bild von Ella an der Wand, eine blühende Sommerwiese und die Sonne.