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WVH-Mieter wollen Haus putzen

Der städtische Vermieter WVH Heidenau lässt jetzt einen Dienstleister die Hausordnung erledigen. Dem widersprechen einige.

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© Symbolfoto: André Braun

Von Heike Sabel

Heidenau. Ein Mieter ging kürzlich auf der Siegfried-Rädel-Straße von Wohnung zu Wohnung. Er sammelte Unterschriften gegen die neue Regelung der städtischen Wohnungsgesellschaft WVH. Die nimmt ihren Mietern seit diesem Jahr die Hausordnung ab und verlangt stattdessen zwischen etwa zehn und 15 Euro monatlich. Die WVH begründet das unter anderem mit Beschwerden über schlechtgemachte Hausordnung und den Wunsch von Mietern, das nicht mehr erledigen zu müssen. Etliche aber sehen das anders und widersprachen.

Wie viele Widersprüche eingingen, will die WVH trotz mehrfacher Nachfrage nicht sagen. Auch nicht, wie viele Beschwerden es vorher gab. Man sei jedoch mit allen, die der neuen Regelung widersprachen, im Gespräch und sehe diesen Gesprächen positiv entgegen. Weitere Mieter hätten sich nicht beschwert.

Mindestens zwei Mieterinnen sagen gegenüber der SZ, bisher keine diesbezügliche Information erhalten zu haben. Auch Mieter von der Käthe-Kollwitz-Straße äußerten sich nach dem ersten Beitrag in der SZ ähnlich. Sie bezweifeln zudem, dass – wie von der WVH gesagt – nur einige wenige Mieter Widerspruch eingelegt haben.

Eine Mieterin hatte am Tag der Hausordnung den zwei Mitarbeiterinnen der nun damit beauftragten Dienstleistungsfirma gesagt, sie habe Widerspruch eingelegt und mache das nach wie vor selbst. Die zwei Frauen riefen ihren Chef an, der auch gleich gekommen sei. Er habe die Anweisung, alles zu machen, daran müsse er sich halten. „Hausordnung habe ich dadurch nicht machen können“, sagt die Mieterin. So kostet der neu verordnete Service monatlich 13 Euro, die auch bereits abgebucht wurden. Die genaue Abrechnung erfolge am Jahresende mit den Betriebskosten, sagt die WVH. Die Abbuchung trotz Widerspruchs ist rechtens, wenn der Vermieter die Kosten der Hausreinigung umlegen kann, sagt der Dresdner Mieterverein. Davon geht die WVH aus.

Laut Mietrecht kann eine Vereinbarung, die die Übernahme der Hausordnung durch die Mieter vorsieht, nicht einseitig geändert werden. Etwas anderes kann gelten, wenn die Reinigungspflicht von den Mietern nicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Darauf scheint sich die WVH zu beziehen. Für etliche betroffene Mieter ist das ein Widerspruch zu ihrer Erfahrung. „Es rumort ganz schön unter uns“, sagt eine Mieterin.