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Welches Haus ist schützenswert?

Denkmalschutz hat seinen Preis, auch für private Eigentümer. Für immer mehr Gebäude in Bischofswerda wird der Schutz aufgehoben.

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Von Ingolf Reinsch

Verliert Bischofswerdas Innenstadt ihr unverwechselbares Gesicht? Im vergangenen Jahr wurde auf Antrag der Eigentümer für Häuser an der Kirchstraße, an Gruna- und Wagnergasse sowie an der Straße Am Hof der Denkmalschutzstatus aufgehoben. In all diesen Fällen sei bei einer erneuten Überprüfung der Denkmaleigenschaften festgestellt worden, dass „aufgrund geringen historischen Aussagewertes infolge von Sanierungen und Umbauten eine Begründung des öffentlichen Erhaltungsinteresses nicht ausreichend gegeben“ sei, teilte das Landratsamt auf Anfrage mit. Welche Häuser im historischen Stadtkern sind schützenswert, welche nicht? Und welcher Maßstab wird dabei angelegt?

Was ist dran an der Aussage, die Innenstadt sei denkmalgeschützt?

Nicht die Bischofswerdaer Innenstadt als Ganzes, sondern einzelne Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Auf einer Karte im Internet – auch Grundlage für die hier abgebildete Grafik – kann man sich informieren, welche Häuser unter Schutz stehen. Die Karte ist allerdings unter Vorbehalt zu sehen, sie kann nur der ersten Orientierung dienen. „Zurzeit sind alle Veröffentlichungen von so genannten Denkmallisten nicht von den zuständigen Behörden im Internet eingestellt. Die Veröffentlichung vom zuständigen Landesamt für Denkmalpflege ist noch in Vorbereitung und erfolgt später“, sagt Gerlinde Reimann, Sachgebietsleiterin Denkmalschutz im Bauordnungsamt des Landkreises.

Laut der Veröffentlichung im Internet sind die rot markierten Gebäude Baudenkmale. Hinzu kommen Flächen, die als Denkmal eingestuft werden: Schiller- und Lutherpark zum Beispiel, der Mühlteich und der sich auf den ehemaligen Hustegarten gründende Tierpark.

Beim Blick auf die Karte wird deutlich: Vor allem im Bereich zwischen Lutherpark, Neumarkt und Großer Töpfergasse gibt es kaum (noch) Baudenkmale. Auch Teile der Bautzener, Kamenzer und Kirchstraße sind in dieser Hinsicht schon löchrig wie ein Schweizer Käse. Dagegen steht die innere Dresdner Straße mit einer Ausnahme vollständig unter Denkmalschutz. Ausschlaggebend ist nicht nur das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes, sagt Gerlinde Reimann. Auch bauliche Besonderheiten in den Gebäuden oder wie an der Dresdner Straße darunter können den Denkmalschutzstatus begründen. Im Fall der Dresdner Straße sind die historischen Gewölbekeller schützens- und erhaltenswert. Sie stammen aus dem Mittelalter, haben den Stadtbrand von 1813 überstanden und reichen bis unter die Straße.

Wer entscheidet, was ein Denkmal ist und was nicht?

Die Klassifizierung als Denkmal erfolgt durch das Landesamt für Denkmalspflege. Bewertet wird jedes Gebäude separat. „Es ist immer eine Einzelfallentscheidung“, sagt Gerlinde Reimann. Geprüft werde dabei, ob ein Gebäude Denkmaleigenschaften hat. Wenn ja, geht es darum, diese Kulturgüter dauerhaft zu sichern und sie für die Nachwelt zu erhalten. Allerdings mit einem Aufwand, der für die Eigentümer zumutbar ist. Daraus ergibt sich oft ein Spannungsfeld zwischen Anspruch und Möglichkeiten.

Warum wird die Innenstadt nicht als Einheit geschützt?

Welchen Sinn hat es, wenn einige Häuser einer Straße unter Denkmalschutz sehen, die Nachbarhäuser aber nicht? Historische Innenstädte als Ganzes zu schützen, wäre nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich. Das Landesamt für Denkmalspflege empfahl vor Jahren Sachsens Kommunen, dafür eine Denkmalschutzsatzung zu verabschieden, die Stadt- bzw. Gemeinderecht ist. Doch weder für Bischofswerda noch für eine andere Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Bautzen wurde bisher eine solche Satzung beschlossen, sagt Klaus Wenzel, Leiter des Bauordnungsamtes.

Für das zu Beginn der 1990er Jahre festgelegte Sanierungsgebiet Innenstadt Bischofswerda gibt es dagegen eine vom Stadtrat beschlossene Gestaltungssatzung. Sie regelt zum Beispiel, welche Dachfenster bei einer Sanierung eingebaut werden dürfen, was bei der Gestaltung der Fassaden zu beachten ist, wie die Werbung an Geschäftshäusern aussehen sollte.

Wann wird der Denkmalschutzstatus für Eigentümer interessant?

Wohnen im Denkmal – das kann nicht jeder von sich sagen. Doch schwerer als der Stolz wiegt für die meisten Eigentümer die Last. Denn wollen sie bauen oder sanieren, gibt es oft Auflagen, die das Bauen teurer und zum Teil unmöglich machen. Fördergelder des Denkmalschutzes, wenn sie denn gewährt werden, decken in der Regel nur einen Teil des höheren Aufwandes.

Klaus Wenzel ist denn auch dafür, mit Augenmaß zu entscheiden. „Wir haben in Deutschland die freie Verfügbarkeit übers Eigentum. Das gilt auch für ein Denkmal“, sagt er. Ehe ein Denkmal verfällt, sei es besser, nach Kompromissen und Wegen zu suchen, die für Eigentümer bezahlbar sind.

Wer entscheidet über die Streichung aus der Denkmalsliste?

Hauseigentümer müssen den Antrag beim Bauordnungsamt des Kreises stellen. Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalspflege prüfen vor Ort und entscheiden dann. Geprüft wird, ob ein Gebäude Denkmalseigenschaften aufweist. Wenn das der Fall ist, gibt es kaum eine Chance, den Schutzstatus aufzuheben.

Eine verbindliche Klärung der Kulturdenkmaleigenschaft kann auch außerhalb eines Genehmigungsverfahrens herbeigeführt werden. Eigentümer können jederzeit einen Antrag auf Feststellung der Denkmaleigenschaften bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Bautzen stellen. Prüfbare Unterlagen muss der Eigentümer dafür nicht beibringen. Die Behörde wird dann einen rechtsmittelfähigen Feststellungsbescheid über die Eigenschaft als Kulturdenkmal erlassen, erläutert Gerlinde Reimann das Verfahren.

Wenn ein Denkmal abgerissen werden soll, muss der Eigentümer mit Gebühren zwischen 30 und 500 Euro rechnen. Der Abbruch muss begründet sein, prüfbare Unterlagen müssen mit einem Abbruchantrag eingereicht werden.

Denkmal oder nicht – wo kann man sich informieren?

Das Geoportal des Landkreises gibt einen Überblick – natürlich nicht nur für Bischofswerda. Allerdings unterliegt die Denkmalsliste ständigen Veränderungen, sie ist keine statische Größe. Eigentümern, die wissen möchten, ob ihr Haus ein Denkmal ist oder nicht, rät Gerlinde Reimann deshalb, direkt im Bauordnungsamt des Kreises nachzufragen.

Die Karte im Internet:

sz-link.de/denk-bis