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Wann darf es laut sein?

Auf Spielplätzen geht es nicht immer ganz ruhig zu. Eine Gemeinde hat jetzt die Regeln verschärft.

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© Sebastian Schultz

Von Jana Richter

Riesa. Wer am Poppitzer Platz in Riesa wohnt, schaut direkt auf die bunte Kletteranlage vor dem Museum. Bei schönem Wetter wird der städtische Spielplatz gern genutzt. Wenn Kinder klettern, schaukeln oder toben, geht es auch mal etwas lauter zu. Was für den einen ein Zeichen der Freude ist und einfach zum Leben dazugehört, ist für den anderen ein Störfaktor, der auf Dauer zur Belastung wird.

Vor allem dann, wenn sich der Spielplatz nur einen Steinwurf weit vom Balkon oder dem Schlafzimmerfenster befindet. Das zeigt ein Fall aus Beiersdorf bei Großenhain: Dort wurde jetzt auf dem Bolzplatz eine Schließzeit an Sonn- und Feiertagen festgelegt, weil sich Anwohner beschwert hatten. Kinder und Jugendliche müssen sich dort nun von 13 bis 15 Uhr an die Mittagsruhe halten. Aber wie ist die Situation in der Region Riesa? Die SZ hat sich umgehört.

Welche Regeln gelten für die Benutzung von Spielplätzen?

Jede Stadt und Gemeinde kann ihre eigenen Regeln festlegen. Grundsätzlich stehen Nutzungs- oder Sperrzeiten von öffentlichen Spiel- und Sportplätzen in der Polizeiverordnung. Diese unterscheiden sich in den verschiedenen Orten teils deutlich (siehe Tabelle). Außer den Polizeiverordnungen gelten im Freistaat allerdings auch noch andere Regeln – so kennt Sachsen etwa eine Freizeitlärmrichtlinie und da gibt es dann etwa auch noch eine Sportanlagenlärmschutzverordnung.

Wo können sich Betroffene über Lärm beschweren?

In etwas größeren Städten und Gemeinden ist die erste Anlaufstelle bei Beschwerden aller Art das Ordnungsamt. So auch bei Ärger über eine mögliche Lärmbelästigung. In kleineren Gemeinden, die kein eigenes Ordnungsamt haben, können sich die Menschen auch immer direkt an den Bürgermeister wenden. – Beschwerden über Lärm auf Spiel- und Sportplätzen kommen den Bürgermeistern im Raum Riesa allerdings selten zu Ohren: Von der SZ befragt, kennt man das Thema weder in Nünchritz oder Glaubitz noch in Hirschstein oder Zeithain. Dort allerdings gab es Beschwerden darüber, dass Jugendliche Kinder-Spielplätze „nicht zweckentsprechend“ nutzen würden. In Riesa dagegen kennt man das Problem: Anwohner klagen in unregelmäßigen Abständen über zu großen Lärm auf den Spielplätzen, vor allem in den Abend- und Nachtstunden.

Ein weiteres Problem – und eine Gefahr für die Kinder – stelle in Riesa die Vermüllung der Plätze dar. „Die Stadt hat aber nicht die personellen Ressourcen, das verstärkt zu kontrollieren“, sagt Stadtsprecher Uwe Päsler. „Unsere Mitarbeiter stellen das meist erst am Morgen danach fest – und leider erwischt man dann niemanden.“

Was droht den Verursachern von Lärm bei Verstößen?

Theoretisch ist es möglich, bei Verstößen gegen die festgelegten Ruhezeiten Bußgelder von fünf bis 1 000 Euro zu erheben. Dafür müsste man den Schuldigen allerdings den Verstoß erst einmal nachweisen können. In Riesa kam es in Einzelfällen schon mal vor, dass die Polizei – von Anwohnern gerufen – bestimmte Leute festgestellt hat. „Wenn der Beweis erbracht werden kann, dass sie verantwortlich sind, gibt es ein schriftliches Ordnungswidrigkeitsverfahren, in dem ein Ordnungsgeld droht“, sagt Uwe Päsler. Im Erstfall liege das üblicherweise bei 35 Euro – wenn der Verstoß nachweisbar ist.

In den anderen Städten und Gemeinden dagegen wurden in solchen Fällen bislang noch keine Ordnungsgelder verhängt. Oft kommen die Leute – wie in Gröditz – mit schriftlichen oder mündlichen Verwarnungen davon. Die Kinder am Poppitzer Platz kümmert das wenig: Dort ist der Straßenverkehr meist ohnehin lauter als die spielenden Mädchen und Jungen.