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Von „Spaßvögeln“ und Steinen

Bei Pegida-Demos im Oktober vergangenen Jahres kam es zu einigen Straftaten. Zwei Prozesse waren am Mittwoch geplant.

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© Symbolfoto: Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Dresden. Ein 46-jähriger Tätowierer musste sich am Mittwoch wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Der Mann hatte eine Geldstrafe von 650 Euro nicht akzeptiert. Er soll „Spast“ zu einem Polizeibeamten gesagt haben – genau ein Jahr zuvor als Teilnehmer der montäglichen Pegida-Demonstration. Der Angeklagte sagte, er stehe dazu, allerdings sei ihm die Strafe zu hoch. Die Sache habe sich vor Ort hochgeschaukelt, denn der Polizist habe zu ihm und seinen Begleitern „dämliche Spaßvögel“ gesagt. „Da fühle ich mich auch gekränkt“, sagte der 46-Jährige. Monate später sei er „verhaftet worden“, am 13. Februar, als der Beamte ihn in der Innenstadt wiedererkannt habe.

Der 29-jährige Polizeimeister stellte den Fall jedoch anders dar. Bei der Pegida-Demo im Oktober hätten die Beamten unterbunden, dass die Gruppe des Angeklagten in die Richtung von Gegendemonstranten lief. Dann habe der 46-jährige „Ihr Spaßvögel, kümmert euch lieber um die Antifa!“ gerufen. Der Polizeimeister habe „Ihr Spaßvögel geht jetzt mal da rüber!“ entgegnet. Das jedoch habe dem Angeklagten nicht gepasst. Beim Gehen habe er laut „Spast!“ gerufen, und als der Uniformierte „Wie war das?“ fragte, seine Beleidigung wiederholt.

Nach der Befragung eines weiteren Beamten, der die Version seines Kollegen im Wesentlichen bestätigte, aber auch einräumte, „Spaßvögel“ sei nicht die ganz korrekte Ansprache gewesen. „Mein Kollege hatte versucht, eine Barriere aus dem Weg zu nehmen“, was nicht gelungen war.

Auch die Richterin fand die „Spaßvögel“-Ansprache des Beamten nun nicht hundertprozentig korrekt. Auch sei die Geldstrafe von 650 Euro schon recht hoch. Sie schlug mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft daher vor, das Verfahren gegen den Tätowierer einzustellen, sobald er 15 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet habe. Das akzeptierte der Angeklagte.

Ausgefallen ist dagegen der Prozess gegen einen 26-jährigen Studenten aus Leipzig. Er hatte als Gegendemonstrant anlässlich des ersten Pegida-Jahrestages am 19. Oktober 2015 abends das Auto eines Pegida-Anhängers demoliert und Steine auf Demonstranten geworfen, ohne jedoch zu treffen. Der junge Mann habe nach Justizangaben seinen Strafbefehl inzwischen akzeptiert und muss nun mit einer Geldstrafe von rund 2 000 Euro rechnen.