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Unnötige Brustamputation: Görlitzer Klinikum soll zahlen

Der drastische Eingriff war trotz Krebsverdachts überzogen, sagt ein Sachverständiger. Jetzt hat das Landgericht ein Urteil gesprochen.

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© Nikolai Schmidt

Von Jens-Rüdiger Schubert

Görlitz. Überall, wo Menschen arbeiten, kann es zu Fehlern kommen. Das ist im normalen Leben so und natürlich auch im Bereich der Medizin. Nur da sind die Auswirkungen in der Regel gravierender.

Einen solchen Fall hatte jetzt die Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts zu entscheiden. Im konkreten Verfahren ging es darum, dass bei Petra Fischer* eine Brust amputiert wurde. Den Eingriff begründete der behandelnde Chirurg mit Verdacht auf Krebs. Einem Sachverständigengutachten zufolge war der drastische Eingriff aber nicht unbedingt notwendig. Zwar gab es einen deutlichen Knoten, aber einen gutartigen. Aus dieser Erkenntnis heraus verklagte Petra Fischer das Städtische Klinikum auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150 000 Euro zuzüglich Verdienstausfall und die Feststellung weiterer Schäden.

Nach der Beweisaufnahme verkündete die Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts eine Entscheidung. Es sprach Frau Fischer ein Schmerzensgeld in Höhe von 75 000 Euro zu und verurteilte das Klinikum Görlitz zusätzlich zur Übernahme aller zukünftigen materiellen Schäden (wie zum Beispiel Behandlungskosten). Doch damit ist das Verfahren wohl noch nicht zu Ende. Da die Höhe des Schmerzensgeldes bei weitem unter dem liegt, was die Klägerin gefordert hatte, ist eine Fortsetzung beim Oberlandesgericht in Dresden sehr wahrscheinlich.

*Name v. d. Red. geändert