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Strafen für trübes Abwasser

Noch immer sind nicht alle Kleinkläranlagen im Landkreis Bautzen umgerüstet. Für deren Besitzer wird’s jetzt teuer.

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© Matthias Schumann

Von Sebastian Kositz

Trübe Brühe? Nicht mit Brüssel. Bereits vor Jahren hatte die Europäische Union eine neue Richtlinie für Kleinkläranlagen auf den Weg gebracht. Abwässer, so die klare Ansage, dürfen nur noch biologisch voll zerlegt im Erdreich versickern. Etliche Tausend Immobilienbesitzer im Kreis Bautzen mussten deshalb umrüsten. Bis Ende 2015 hatten sie Zeit, ihre Anlagen zu modernisieren – oder wahlweise in abflusslose Gruben umzuwandeln. Die meisten sind der Forderung nachgekommen. Den Säumigen drohen indes jetzt saftige Strafen. In diesen Tagen werden im Bautzener Landratsamt die ersten Bußgeldbescheide eingetütet.

Schon seit 2007 hatten die Behörden immer wieder über die neuen Anforderungen informiert. Die EU verfolgte mit ihrem Ansinnen ein klares Ziel: Denn wenn weniger trübe Brühe in die Umwelt gelangt, hilft das, die Qualität der Gewässer zu verbessern. Betroffen waren all jene, deren Anlagen bis dato noch mechanisch oder nur in Teilen das Abwasser biologisch aufbereiten. Im Landkreis Bautzen traf das immerhin bei 12 500 Kläranlagen zu. Was folgte, war eine Welle des Umrüstens. Um den Immobilienbesitzern finanziell unter die Arme zu greifen, spendierte der Staat sogar Fördermittel, beteiligte sich mit bis zu 1 500 Euro an jeder Kleinkläranlage.

Es gibt noch 352 Klärgruben im Kreis

Ungeachtet des jahrelangen Werbens der Behörden hatten sich zunächst viele Betroffene vor der Umstellung noch gedrückt. „Der große Ansturm kam erst, als klar war, dass die Fördermittel bald auslaufen“, sagt Patric Jung, der Geschäftsführer vom Abwasserzweckverband Obere Spree. Der Verband ist im Gebiet zwischen Eulowitz und Ebersbach zuständig fürs Abwasser. Inzwischen, so erklärt der Verbandschef, gebe es im Gebiet noch 35 Anlagen, die nicht den Anforderungen entsprechen.

Im gesamten Landkreis sind es unterdessen etwa zehnmal so viele. Zum Ende des vergangenen Jahres hatte das Landratsamt – basierend auf den Daten der einzelnen Abwasserzweckverbände – 352 Klärgruben erfasst, bei denen noch Handlungsbedarf besteht. Nicht mit eingerechnet in die Zahl sind Anlagen, bei denen die dazugehörigen Grundstücke früher oder später noch mit ans zentrale Abwassernetz angeschlossen werden. Deren Eigentümer müssen allerdings auch keine Bußgeldbescheide aus dem Landratsamt fürchten.

Bereits Anfang 2016 hatte die Kreisverwaltung sämtliche säumige Kleinkläranlagenbesitzer angehört. Das betraf mehr als 760 Eigentümer. „Schon damals entschlossen sich einige von ihnen, ihre Abwasseranlage noch auf den Stand der Technik umzurüsten“, sagt Gernot Schweitzer, Sprecher im Bautzener Landratsamt. Ähnliche Effekte hätte eine zweite Anhörung im Herbst des vergangenen Jahres gehabt. „Es bedarf nicht immer eines Bußgelds, um säumige Anlagenumrüstungen anzustoßen“, erklärt der Sprecher der Verwaltung.

Höhe der Strafen noch offen

Doch auf so viel Milde dürfen jene, deren Abwasser immer noch und verbotenerweise nicht vollständig geklärt im Erdreich versickert, jetzt nicht mehr rechnen. In Chemnitz und im Landkreis Mittelsachsen waren bereits die ersten Strafen verhängt worden. Dort waren Säumige zu 2 500 Euro beziehungsweise zu 950 Euro Zwangsgeld verdonnert worden. In Bautzen werden nun von der zuständigen Wasserbehörde nach und nach voraussichtlich etwa 90 Fälle an die Bußgeldstelle im Haus übergeben. Mit welchen Strafen die Betroffenen rechnen müssen, ließen die Mitarbeiter der Bautzener Kreisverwaltung zunächst offen.

Inwieweit dabei mit Widersprüchen gerechnet werden muss, ist nicht abzusehen. „Die meisten Betroffenen, gegen die jetzt ein Bußgeldverfahren eröffnet wird, haben sich bisher auf die zweimalige Anhörung nicht zurückgemeldet“, so Gernot Schweitzer. Es sei offen, ob sie mit dem Thema einfach nur überfordert sind oder versuchen, die Angelegenheit bewusst auszusitzen.

Allerdings haben auch schon einige wenige der Säumigen angekündigt, in keinem Fall ihre Anlagen umstellen zu wollen. Sollten bei ihnen auch Buß- und Zwangsgelder nicht helfen, könnte die Kreisverwaltung auch direkt eingreifen und den Abfluss der Grube schließen. In diesen Fällen müsste die Anlage als abflusslose Grube betrieben und regelmäßig abgepumpt werden.