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Staatsanwalt fordert zweimal lebenslänglich

Im Prozess um den Mord am Nieskyer Philipp W. wurden heute am Landgericht die Plädoyers gehalten. Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu fordert für die Angeklagte eine härtere Strafe als für den Angeklagten, obwohl der zugeschlagen hatte.

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© Frank Thümmler

Görlitz. Das Schlusswort von Stephan Kuhring am Ende des Prozesstages mit all den Plädoyers, gerichtet an die Eltern des Mordopfers Philipp W. lautete: „Ich weiß, dass man diese Tat nicht entschuldigen kann, egal was ich sage. Sagen will ich aber: Ich verfluche den Tag, an dem ich diese Person rechts von mir kennengelernt habe. Und es tut mir wirklich leid.“ Mit der Person „rechts von mir“ meinte er die Mitangeklagte Anne-Kathrin Hartmann. Für sie hatte er, so hat er es gestanden – „blind vor Liebe“ die schreckliche Tat begangen.

Am 5. Februar dieses Jahres war der Nieskyer Philipp W. von ihr in die Wohnung der Angeklagten gelockt worden. Ziel waren das Geld und das Auto des 24-jährigen, mitten im Leben stehenden jungen Mannes, um damit die Mittel zu haben für die Entführung des Sohnes von Anne-Kathrin Hartmann, für den ihr das Sorgerecht entzogen worden war. Am Ende wurde Philipp W. hinterrücks ermordet – mit unvermittelten Schlägen mit einem Topf auf den Kopf, die ihn massiv verletzten und bewusstlos und damit wehrlos machten, als Plastiktüten über seinen Kopf gezogen und verklebt wurden. Am Ende ist Philipp W. erstickt, stellten die Rechtsmediziner fest.

Das alles stand so in der Anklage und war auch am Prozessende zwischen allen Beteiligten unstrittig. Wie die Tatbeteiligung der beiden Angeklagten aber tatsächlich war, und wie sie zu werten ist, dazu gab es betreffend der Angeklagten Anne-Kathrin Hartmann höchst unterschiedliche Ansichten.

Staatsanwalt: Sie war der Motor


Für Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu steht nach der Beweisaufnahme fest, dass dieser Mord gemeinschaftlich begangen wurde. Hinter ihm stecke ein „perfider“ Tatplan. Philipp W. habe seinen 25. Geburtstag nur deshalb nicht erlebt, weil er Anne-Kathrin Hartmann kennengelernt habe. Stephan Kuhring, der die Tat zu Beginn des Prozesses gestanden hatte, sei natürlich unbestritten Täter, aber eben auch Opfer der Angeklagten, die ihn so manipuliert habe, dass er die Tat begangen hat. Sie dagegen sei der „Motor“dieses Schwerstverbrechens gewesen. Allein Anne-Kathrin Hartmann habe das Tatinteresse gehabt. Im Mittelpunkt stand immer ihr Sohn, den sie gewaltsam zurückholen wollte, weil sie den legalen Weg über das Jugendamt als sinnlos ablehnte. Nur sie habe Philipp W. gekannt und als „perfektes Opfer“ ausgewählt. Darüber hinaus sei dieser Mord keinesfalls, wie in den Einlassungen beider Angeklagten angegeben, ein spontaner Entschluss gewesen, sondern weit vor der Tat geplant gewesen. „Als Philipp W. die Wohnung betrat, war schon klar, dass er sie nicht lebend verlassen würde“, sagte Matthieu. Dafür gebe es einige Beweise – zum Beispiel einen Liebesbrief von Kuhring an Anne-Kathrin Hartmann, in dem er auch schreibt, dass man dann eben einen „platt machen müsse“, um an Geld und Auto zu kommen, um dann „ihren Stern“ zu holen. Oberstaatsanwalt Matthieu nannte in seinem Vortrag aber auch objektive Beweise, die es für eine direkte Tatbeteiligung von Anne-Kathrin Hartmann gebe, etwa Spuren an der Fesselung, auch die Art der Fesselung, von der ein sachverständiger Zeuge behauptete, dass man sie nur zu zweit durchführen könne. Und schließlich spreche ihr Nachtatverhalten gegen die Version der Angeklagten, dass sie von der Tat entsetzt gewesen sei: Die Wohnung wurde unmittelbar nach dem Verbringen und Verstecken des Getöteten ins Kinderzimmer gründlich von den Blutspuren gereinigt. Danach ließen es sich die beiden ein paar Tage gut gehen (unter anderem mit einer Übernachtung im Dresdner „Hilton“ und dem Kauf neuer Schuhe), bis sie schließlich begannen, so Matthieu, die Entführung des Sohnes zu planen, bei der der Kindsvater mitentführt und in einem Wald gefesselt ausgesetzt werden sollte. Auch dafür gebe es Zeugenaussagen. Zwei Tage vor der geplanten Entführung seien sie aber verhaftet worden.

Matthieu forderte wegen des Mordes für beide eine lebenslange Haftstrafe, für Anne-Kathrin Hartmann aber zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das würde bedeuten, dass die Angeklagte frühestens nach 17 Jahren aus der Haft entlassen werden kann, ein Gericht dann aber über eine womöglich noch höhere Strafe entscheiden kann. Als einen Grund für diese Forderung sagte Matthieu: „Während der Angeklagte hier Reue gezeigt hat, hat sie, auch dafür gibt es Zeugen, im Gefängnis angekündigt, dem Kindsvater nach ihrer Entlassung das Haus anzünden zu wollen und die Großeltern anzugreifen. Von ihr geht also Gefahr aus.“

Verteidiger: maximal fünf Jahre


Während sich beide Nebenklage-Vertreter und auch Kuhring-Verteidiger Ulf Israel den Forderungen des Oberstaatsanwalts im Wesentlichen anschlossen, hat André Kanzog, der Verteidiger von Anne-Kathrin Hartmann eine völlig andere Sicht auf die Beweisaufnahme. Seiner Meinung nach wurde keineswegs ein Beweis für die direkte Tatbeteiligung seiner Mandantin an dem Mord erbracht. Vielmehr sei das eine spontane, für sie nicht absehbare Tat von Kuhring allein gewesen, für die sie also nicht bestraft werden könne. Dazu nannte Kanzog weitere Widersprüche, die es aus seiner Sicht gebe. Zum Beispiel habe es mehrere Wochen vor der Tat eine viel günstigere Möglichkeit zur Entführung des Kindes gegeben. Und wenn man vorgehabt hätte, Philipp W. zu töten, hätte man auch eine günstigere Wohnung gewählt. Aus seiner Sicht bleibe für seine Mandantin im Wesentlichen nur eine Beteiligung am Raub von EC-Karte und Auto. Auf das Nachtatverhalten seiner Mandantin zum Beispiel ging er nicht ein. Kanzog forderte eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren für Anne-Kathrin Hartmann.

Das Gericht unter Vorsitz von Theo Dahm zog sich zur Beratung zurück und kündigte die Urteilsverkündung für den 13. Dezember an.