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Nicht alle müssen zahlen

Der Stadtrat hat Ausnahmen bei der Zahlung der Ausgleichsbeträge beschlossen.

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© Symbolbild/dpa

Von Nina Schirmer

Radebeul. Bahnhofsvorplatz, Hauptstraße, Sidonienhöfe – in Radebeul-Ost hat sich vieles verschönert, seit der Stadtteil 2009 zum Sanierungsgebiet wurde. Inzwischen ist fast alles fertig und das Gebiet aufgewertet. Weil dafür öffentliche Mittel eingesetzt wurden, muss die Stadt laut Bundesbaugesetz von den Grundstückseigentümern einen sogenannten Ausgleichsbetrag für die Wertsteigerung ihrer Grundstücke verlangen. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Lutherkirche und das Karl-May-Museum keine Ausgleichsbeträge bezahlen müssen. Das ist möglich, wenn der Verzicht auf die Ausgleichszahlungen im öffentlichen Interesse liegt.

Kirche und Pfarrhaus seien wichtige Anlaufpunkte für Christen und Nichtchristen im Sanierungsgebiet, heißt es in der Begründung der Stadt. Dort fänden regelmäßig Konzerte, Ausstellungen, Vorträge und Theaterveranstaltungen statt. Viele Gemeindemitglieder engagierten sich ehrenamtlich und wirkten aktiv am Stadtteilleben mit. Auch das Karl-May-Museum sei ein bedeutender Teil der Identität und Geschichte der Stadt. Als überregionaler touristischer Anziehungspunkt belebe das Museum das Zentrum Radebeul-Ost erheblich, so die Stadtverwaltung.

Ein Großteil der Stadträte stimmte zu, dass Museum und Kirche deshalb keine Ausgleichsbeiträge zahlen müssen. Ausgenommen jene Gebäude, die die Einrichtungen rein wirtschaftlich mit Mietwohnungen unterhalten. Für diese Grundstücke fallen die Beträge an. Von der Sonderregelung waren aber nicht alle Räte überzeugt. Jan Mücke (FDP) und Roland Schreckenbach (Freie Wähler) forderten eine Gleichberechtigung für alle Grundstückseigentümer. Lutherkirche und Karl-May-Museum hätten ebenso Einnahmen und Ausgaben wie Privateigentümer .

Auch im Sanierungsgebiet Altkötzschenbroda waren damals die Friedenskirche und die Familieninitiative von den Ausgleichbeträgen befreit. Dort hatten sich Grundstücksbesitzer gegen die in ihren Augen zu hohen Zahlungen gewehrt. Eine Bürgerinitiative drohte, die Höfe am Anger zum Weinfest zu sperren. Die Abgabe wurde schließlich um mehr als die Hälfte reduziert.