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Prozess zu Blitzer-Attrappe wurde eingestellt

Das Verfahren gegen einen 58-jährigen Zittauer ist nun beendet – auch, weil kein Schaden entstanden ist.

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© Rolf Hill

Von Rolf Hill

Schon nach relativ kurzer Zeit ist eine Hauptverhandlung wegen Amtsmissbrauch gegen einen 58-jährigen Zittauer am Donnerstag im Amtsgericht zu Ende gegangen. Richter Holger Maaß stellte das Verfahren ohne weitere Auflagen ein. Er befand, dass bei dem Angeklagten Schlosser zwar eine Menge handwerkliches Geschick, aber keine kriminelle Energie erkennbar war. Am 22. Juni 2016 hatte der Mann an der Komturstraße die täuschend echte Attrappe eines mobilen Blitzers aufgebaut. Damit wollte er Raser auf dieser mit Tempo 30 gekennzeichneten Zufahrt zur Görlitzer Straße abschrecken, erläuterte er bei der Befragung im Gericht sein Motiv. Die Nachbarn hätten schon Angst um ihre Kinder, weil manche mit 70 bis 80 Stundenkilometern die Komturstraße entlangbrettern würden. Außerdem sei es ein Gag gewesen, da einer der Nachbarn selbst schon mehrfach geblitzt wurde.

Für den Angeklagten hatte die Attrappe allerdings unangenehme Folgen. Von einem anonymen Autofahrer wurde er bei der Polizei angezeigt. Daraufhin bekam er im Januar einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. Deshalb kam es zur Gerichtsverhandlung. Er habe versucht mit den Leuten zu reden, erklärte der Beschuldigte. So habe er klarmachen wollen, dass der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr Unsinn sei. Immerhin habe er die Attrappe auf Privatgelände aufgestellt. 15 Minuten habe er dessen Wirkung beobachtet. Dabei kamen fünf Pkw, die deutlich langsamer fuhren. Die vom anonymen Autofahrer geschilderte Gefahrensituation, es handelte sich um einen angeblich drohenden Auffahrunfall, gab es nach seinen Worten nie. Das bezeugen seine Nachbarn.

Natürlich könne nicht jeder Anwohner seinem Ärger über zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer auf diese Weise entgegenwirken, betonte Richter Maaß. Wäre es infolge des imitierten Blitzers zu einem Auffahrunfall gekommen, so läge die Schuld eindeutig beim Angeklagten. Neben der strafrechtlichen Konsequenz hätte er dann auch die zivilrechtlichen Folgen tragen müssen. Ungeachtet dessen bedauert der Angeklagte seine unbedachte Handlung inzwischen. Da keiner weiteren Person materieller oder körperlicher Schaden entstand, beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Richter Maaß schloss sich diesem Antrag an.