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„Prohlis soll leuchten“

Ein Brandanschlag auf eine geplante Asylunterkunft in Dresden-Prohlis hat für drei Männer harte Konsequenzen. Sie müssen für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis. Sie wollten eine Schule anzünden.

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© Rene Meining

Dresden. Für ihren Brandanschlag auf eine geplante Asylunterkunft in Dresden müssen drei Männer ins Gefängnis. Das Landgericht Dresden verurteilte die 33 bis 35 Jahre alten Deutschen wegen Brandstiftung am Mittwoch zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und sechs Monaten.

Als Teil eines Quartetts hat er im vergangenen Oktober einen Molotowcocktail auf ein geplantes Asylheim in der Boxberger Straße geworfen.
Als Teil eines Quartetts hat er im vergangenen Oktober einen Molotowcocktail auf ein geplantes Asylheim in der Boxberger Straße geworfen. © Sven Ellger
In das Schulgebäude vorn sollten wenige Tage nach dem Anschlag 150 Flüchtlinge einziehen.
In das Schulgebäude vorn sollten wenige Tage nach dem Anschlag 150 Flüchtlinge einziehen. © C. Juppe

Sie hatten in der Nacht zum 7. Oktober 2015 mit einem vierten Komplizen Molotow-Cocktails auf eine leer stehende Schule im Dresdner Stadtteil Prohlis geworfen - wenige Tage bevor dort die ersten Flüchtlinge einziehen sollten. Zwei der Beschuldigten hatten den Anschlag aus fremdenfeindlichen Motiven zum Prozessauftakt gestanden. Sie sagten, dass sie die Asylbewerberunterkunft aus „Furcht vor dem Ungewissen“ und „Angst vor vielen Männern“ hatten verhindern wollen. Alle drei sind zum Teil erheblich vorbestraft, wenn auch nicht einschlägig.

Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista sagte, auf den ersten Blick sei nicht erkennbar, was die drei Angeklagten miteinander verbinde. Arbeiter Dirk S. (33) wohne in der Nachbarschaft der Unterkunft und habe sich über die geplante Nutzung gestört. Hausmeister Robert H. (34) sei als einziger klar der rechtsradikalen Szene zuzuordnen. Er hatte aber offenbar vor der Tat keinen Bezug zu Dirk S. Kurz vor der Tat habe er H. bei einer Demonstration vor der Schule getroffen. Dort sei man überein gekommen, dass etwas passieren müsse. „Prohlis soll leuchten“, zitierte Kubista einen Satz, der in einem Chat der Männer gefallen sei. Und schließlich Raschid S. (35), der in Radebeul geboren wurde und einen algerischen Vater hat. Bei ihm seien keine rechtsradikalen Tendenzen erkennbar, so der Richter. Er sei wohl in die Sache hineingeschlittert, weil er in der Nacht vor dem Anschlag bei Dirk S. Drogen kaufen wollte. Alle Angeklagten eine jedoch, dass sie vielfach vorbestraft seien und zur Tat unter Bewährung standen.

Dirk S. erhielt eine deutlich mildere Strafe als die beiden Mitangeklagten. Richter Kubista sagte, er habe in der Untersuchungshaft als erster die Tat gestanden und auch die Mittäter genannt, darunter seinen Schwager Marcel K. (33), den vierten im Bunde. Darüber hinaus habe sich Dirk S. entschuldigt, sich auch an den Oberbürgermeister gewandt und bereits 600 Euro Schadenswiedergutmachung geleistet. Raschid S., er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, hat sich nicht zu den Vorwürfen geäußert und eine Mitwirkung bestritten. Norbert H. wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Sein „Teilgeständnis“ sei beschönigend gewesen. Kubista nannte ihn einen „Überzeugungstäter“. Während Dirk S. nach seinem Geständnis im März aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, bleiben Norbert H. und Raschid S. weiter in Haft.

Das Verfahren gegen eine zunächst mitangeklagte Aniko A. (23) wurde abgetrennt, da gegen sie weitere Anklagen vorliegen. Ihr wird vorgeworfen, die Täter zu dem Anschlag auf die geplante Unterkunft angestiftet haben. Wie nun bekannt wurde, soll sie auch an den Ausschreitungen in Heidenau im August 2015 beteiligt gewesen sein. Bereits im Juni wurde der vierte Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht ist überzeugt, dass die vier Männer sich in der Nacht zum 7. Oktober getroffen hatten, die Brandsätze zusammengebaut und anschließend auf das Schulgelände in der Nachbarschaft geworfen hatten. Dort waren Fensterscheiben zu Bruch gegangen, die Feuerwehr musste eine Holztür löschen.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht in etwa bei den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten deutlich mildere Strafen gefordert, Freiheitsstrafen im bewährungsfähigen Bereich von maximal zwei Jahren. Das jedoch, so Kubista, sei angesichts der Vorstrafen - alle seien Bewährungsbrecher - nicht realistisch. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (lex)