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Pöbeln in und vor dem Ballhaus

Ein 25-Jähriger hat Polizisten beleidigt, als er im Januar gegen die AfD demonstrierte. Nun will er die Strafe nicht akzeptieren.

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© Bonss

Von Alexander Schneider

Dresden. Es ist nicht so einfach, Polizisten mit allgemeinen Losungen zu beleidigen. Der englische Spruch „All Cops Are Bastards“ (Alle Polizisten sind Bastarde, „ACAB“) etwa muss für eine Verurteilung wegen Beleidigung einem Täter schon so zugeschrieben werden können, dass er einen bestimmten Beamten gemeint habe.

Ähnliches gilt für „Deutsche Polizisten sind Mörder und Faschisten“. Das soll ein 25-jähriger Informatik-Assistent aus Dresden im Januar vor dem Ballhaus Watzke in Pieschen zwei Polizisten entgegengebrüllt haben. Im Juni wurde der Deutsche dafür per Strafbefehl zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt. Weil er die Strafe nicht akzeptierte, fand nun sein Prozess am Amtsgericht Dresden statt.

Mehrere Hundert Menschen hatten am 17. Januar vor dem Ballhaus demonstriert. Es war der Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht die NPD als verfassungswidrige Partei verurteilte, sie aber mangels Bedeutung nicht auch noch verbot. Und es war der Abend, an dem der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke auf der Veranstaltung der AfD-Jugend Junge Alternative im Ballsaal des Pieschener Brauhauses mit seinen umstrittenen Holocaust-Mahnmal-Bemerkungen provoziert hatte, und der damalige AfD-Kandidat, Landgerichtsrichter und heutige Bundestagsabgeordnete Jens Maier über die „Herstellung von Mischvölkern“ fabuliert und eben jene NPD als „einzige Partei, die immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ habe, gefeiert hatte.

Anders aber ist es mit einem Mann draußen vor der Tür. Der Angeklagte hatte sich an einer Gegendemo beteiligt und war aufgefallen, weil er Schneebälle in Richtung Brauhaus geworfen haben soll. Aus diesem Grund sei der Täter von der Polizei gefilmt worden, sagte ein 35-jähriger Polizeihauptmeister als Zeuge. Kaum habe sein Kollege jedoch die Kamera ausgeschaltet, habe der Angeklagte in die Augen des 35-Jährigen gesehen und mehrfach „Deutsche Polizisten sind Mörder und Faschisten“ gerufen. Ihm sei auch aufgefallen, so der Polizeihauptmeister, dass es die Abwandlung eines bekannten Spruchs gewesen war: „Deutsche Polizisten schützen Mörder und Faschisten“. Das „schützen“ wäre wohl noch von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen – ein „sind“ jedoch nicht. Nach der Aussage des Polizisten nahm der Angeklagte, der sich selbst selbst nicht geäußert hatte, seinen Einspruch zurück und akzeptierte die Geldstrafe.