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Pegida will „Schlepper“ sagen dürfen

Das rechte Bündnis wehrt sich gerichtlich gegen das Verbot, die Dresdner Seenotretter von Mission Lifeline als „Schlepper-NGO“ bezeichnen zu dürfen.

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© Archivbild: Stefan Becker

Dresden. Pegida wehrt sich gerichtlich gegen das Verbot, die Dresdner Seenotrettungs- organisation Mission Lifeline als „Schlepper“ bezeichnen zu dürfen. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) verhandelt am Freitag über die Berufung von Pegida gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Dresden im Januar, wie das OLG am Dienstag mitteilte.

Das Landgericht Dresden hatte die von Pegida und dessen Mitbegründer Siegfried Däbritz auf Facebook geteilten Äußerungen aus einem Bericht der rechten Identitären Bewegung als Meinungsäußerung gewertet. Allerdings sei die Grenze zur „Schmähkritik“ überschritten worden, hieß es in der Begründung. Die Diffamierung der Flüchtlingshelfer stehe im Vordergrund. Die Tatsache, dass die Posts zwischenzeitlich gelöscht worden seien, spiele für die Entscheidung keine Rolle, da Wiederholungsgefahr bestehe.

In dem Bericht war Mission Lifeline als „Schlepper-NGO“ bezeichnet worden, die sich mit ihrem Schiff unerlaubt in libyschen Gewässern aufhalte und sich mit Schleusern zur Übergabe der „heißen Ware“ verabredet habe. Mission-Lifeline-Gründer Axel Steier hatte im Januar das Vorgehen gegen die von Pegida verbreitete Behauptung damit begründet, dass das öffentliche Kriminalisieren eine schwerwiegende Rufschädigung mit negativen Effekten auf das Spenden-Aufkommen sei.

Bereits vor dem nun wieder zu verhandelnden Fall hatten sich die Seenotretter bereits zweimal erfolgreich gegen diese Art der Behauptungen gewehrt. Ende 2016 ging der Verein juristisch gegen Pegida und dessen Protagonisten vor. Damals schickte man Lutz Bachmann und Co erst Unterlassungserklärungen und legte dann mit einer Klage vor dem Landgericht nach. Etwa ein Jahr danach ereilte die Rechtsextremen der „Identitären Bewegung“ dasselbe Schicksal: Das Landgericht Dresden entschied in einer einstweiligen Verfügung, dass die Organisation ihre Schlepper-Unterstellungen von den Seiten im Internet löschen müsse, sonst drohe eine Strafe von 250 000 Euro - die „Identitären“ folgten der Aufforderung. (szo/dpa)