Merken

Moped gestohlen und geschrottet

Der Angeklagte will mit dem Diebstahl nichts zu tun haben. Doch eine Spur wird ihm zum Verhängnis.

Teilen
Folgen
© Jürgen Müller

Von Jürgen Müller

Meißen. Der 40-jährige Meißner macht sich an jenem Mai-Tag wie immer an jedem Morgen auf den Weg zur Arbeit. Dorthin fährt er mit dem Moped. Und das hat er am Abend zuvor wie immer auf einem Parkplatz an der Neugasse abgestellt, mit einem Lenkradschloss gesichert. Doch an jenem Morgen ist nichts wie immer. Sein Motorroller ist weg. Dem Meißner ist klar, er kann nur gestohlen worden sein.

Obwohl er kaum Hoffnung hat, sein Moped jemals wiederzusehen, erstattet er Anzeige bei der Polizei. Er wird es wiedersehen. Allerdings demoliert und nicht mehr fahrbereit. Ein sechsjähriges Kind hat es in Zehren gefunden, mitten auf dem Radweg. Es ist offensichtlich, dass mit dem Moped ein Unfall gebaut wurde. Nicht nur das Krad ist beschädigt, es gibt auch Unfallspuren an der Leitplanke.

Am rechten Außenspiegel findet sich eine Blutspur. Und auch am Lenker sichert die Polizei DNA-Spuren. Sie sind zwei männlichen Personen zuzuordnen. Anhand des Versicherungskennzeichens stellt sich heraus, dass das Moped in Fahndung steht. Meist sind solche Geschichten an dieser Stelle zu Ende. Diesmal aber ist das anders. Bei der Analyse der gefundenen Spuren stellt sich heraus, dass die Blutspur eindeutig einem 21-jährigen Meißner zugeordnet werden kann.

Seine DNA ist aus anderen Straftaten registriert. Wegen Diebstahls sitzt der junge Mann nun vor dem Meißner Amtsgericht. Und spielt den Ahnungslosen. „Nie im Leben“ habe er dieses Moped zuvor gesehen, sagt er, als ihm die Richterin Fotos zeigt. Er wisse gar nicht, worum es ginge, mit der Sache habe er nichts zu tun, sagt er immer wieder. Wie sein Blut an das Unfallmoped kommt, dafür hat er auch keine Erklärung. Doch das Gutachten überführt ihn eindeutig. „Wir wissen zwar nicht, ob Sie gefahren sind oder der Sozius waren. Klar ist aber, dass Sie an dem Diebstahl beteiligt waren“, hält ihm die Staatsanwältin vor.

Der Angeklagte beruft sich auf Erinnerungslücken. „Ich trinke einfach zu viel, Wodka und alles, wo Alkohol drin ist“, sagt der Deutsche, der in Kasachstan geboren wurde. Fünfmal saß der Mann schon vor Gericht, so wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Bedrohung. Anfangs wurde er noch nach Jugendstrafrecht behandelt, bekam lediglich richterliche Weisungen. Weil er sich an diese nicht hielt, musste er zweimal für vier Wochen in den Jugendarrest.

Beim dritten Mal konnte er das gerade noch abwenden. Termine bei der Jugendgerichtshilfe, bei der er seit Jahren bekannt ist, nimmt er nie wahr, das muss er allerdings auch nicht. „Er ist mit erzieherischen Mitteln sowieso nicht mehr zu erreichen“, stellt die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe fest. Schon bei seiner letzten Verurteilung vor zwei Jahren wurde er deshalb nach Erwachsenenstrafrecht behandelt, bekam wegen Diebstahls eine Geldstrafe.

Zu einer Geldstrafe kommt es diesmal nicht. Das Gericht verurteilt den Arbeitslosen wegen Diebstahls wie von der Staatsanwaltschaft beantragt zu einer Haftstrafe von fünf Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und fünfmal zur Suchtberatung gehen. Erfüllt er die Auflagen nicht, muss er doch noch ins Gefängnis. Und anders als im Jugendstrafrecht kann er das dann auch nicht mehr abwenden.

Dem Geschädigten hilft das alles nichts. Sein Moped hat das, was man einen wirtschaftlichen Totalschaden nennt, die Reparatur ist also teurer als der Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges. Auf dem Schaden bleibt der Meißner nun sitzen.