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Mit Nacktbildern erpresst

Es passiert nicht nur Mädchen. Ein Angeklagter hat einer Frau monatelang gedroht, Fotos und Videos ins Internet zu stellen.

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© Symbolbild/dpa

Von Alexander Schneider

Sie haben sich Anfang 2014 auf einer Flirtplattform im Internet „kennengelernt“. Doch während die heute 43-jährige Dresdnerin offenbar an eine Fernbeziehung glaubte, hatte der neue Freund andere Pläne. Ab Herbst erpresste er sie damit, Nacktfotos und anzügliche Videos von der Frau zu veröffentlichen, wenn sie ihm nicht zweimal im Monat 50 Euro zukommen ließe. Die Frau zahlte. Sie kaufte sogenannte Paysafe-Karten, übermittelte dem Mann die Codes. Als die 43-Jährige dann 420 Euro später im Januar 2015 sagte, sie werde nicht mehr zahlen, erhöhte der Täter den Druck: Er werde bei ihr vorbeikommen. Die Frau zahlte weiter. Bis Mai. Erst danach zeigte sie den Erpresser an.

Der Erpresser, das ist ein 30-jähriger Mann aus Garching in Bayern. Am Dienstag stand er wegen Erpressung und räuberischer Erpressung vor dem Amtsgericht Dresden. Nachdem das Gericht ihm in einem Rechtsgespräch für ein Geständnis eine Strafobergrenze von eineinhalb Jahren in Aussicht gestellt hatte, gab der Mann, ein erwerbsunfähiger Kaufmann, der im Haushalt seiner Eltern lebt, die Vorwürfe zu. Er entschuldigte sich bei der 43-Jährigen, der er mit seinem Geständnis eine Aussage und sicherlich peinliche Befragungen in der Verhandlung ersparte.

Denn die Frau muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Es sei leichtfertig gewesen, einem fremden Mann intime Fotos und Videos von sich zu schicken, betonten der Verteidiger, der Staatsanwalt und nicht zuletzt Richter Hermann Hepp-Schwab, der Vorsitzende des Schöffengerichts. Die Frau habe sogar noch nach ihrer Anzeige bei der Polizei dem Angeklagten weitere Nacktfotos geschickt. Die Ermittler haben nicht ein Foto bei dem Angeklagten gefunden. Der Mann sagte, er habe alle Dateien sofort gelöscht.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem muss er 100 Arbeitsstunden leisten und der Geschädigten die Gesamtsumme seiner Erpressungen zurückzahlen: 820 Euro.