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Messerattacke auf die Ex

Ein Mann hat die Trennung nicht verkraftet und zog bei seiner Ex-Partnerin in Heidenau ein Messer. Vor Gericht gab er ihr die Schuld.

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© Symbolfoto: dpa

Von Yvonne Popp

Heidenau. Hatte Marko L. tatsächlich versucht, seine Ex-Freundin umzubringen? Oder hatte er sich gegen eine Attacke ihrerseits wehren müssen, in dem er ein Messer zog? Versuchter Totschlag oder „nur“ gefährliche Körperverletzung – diese Frage galt es in den vergangenen drei Prozesstagen am Landgericht in Dresden zu klären.

Am Montag fiel das Urteil gegen den 38-jährigen Dresdner, der seine ehemalige Partnerin brutal mit dem Messer angegriffen hatte. Laut Anklage war der Deutsche am frühen Abend des 5. August vergangenen Jahres der 32-Jährigen vom Heidenauer Bahnhof bis zu ihrer Wohnung gefolgt. Im Flur des Mietshauses hatte er ein Messer gezogen und auf die Frau eingestochen. Er verletzte sie dabei an Hüfte, Ohr und Hals. „Da glotzt dich auch kein anderer mehr an“, soll er noch gesagt haben. Nur das beherzte Eingreifen einer Nachbarin, die die Hilfeschreie des Opfers gehört hatte, konnte womöglich Schlimmeres verhindern.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte eine Tötungsabsicht vehement bestritten. Er behauptete, dass er mit seiner Ex lediglich über das Beziehungsende reden wollte. Sie jedoch sei im Treppenhaus ausgerastet und habe ihn in den Arm gebissen. „Ich dachte, sie reißt mir ein Stück Fleisch heraus“, sagte er. Um sie von sich fernzuhalten, habe er das Messer gezogen.

Dem widersprach die Geschädigte. Vor dem Schwurgericht in Dresden berichtete sie, dass ihre Beziehung zu Marko L. von Anfang an problematisch war, weil er sie belogen hatte. So habe er ihr ein Bankkonto in der Schweiz, ein Auto und eine große Wohnung vorgegaukelt. In Wahrheit aber war er arbeitslos und hatte schon monatelang keine Miete mehr für seine kleine Bleibe in Dresden-Reick bezahlt. Dazu kam der Alkohol – bei beiden übrigens.

Die Trennung war unausweichlich. Doch damit wollte sich Marko L. nicht abfinden. Jeden Tag, so sagte die alleinerziehende Mutter, habe er ihr in Heidenau aufgelauert und versucht, sie umzustimmen. Als das zu nichts führte, begann er, ihr zu drohen. Obwohl sie Angst vor ihm hatte, habe sie L. einen solchen Messerangriff nie zugetraut, sagte sie vor Gericht.

Nach dreitägigem Prozess sah das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Herbert Pröls eine Tötungsabsicht als nicht bewiesen. Der Einsatz des Messers sei zwar unstrittig, doch habe es Marko L. nicht mit letzter Konsequenz eingesetzt. Das belege die Tatsache, dass die Geschädigte dem Mann das Messer während der Rangelei hatte abnehmen können. Dazu kommt, dass der Angeklagte ansonsten nicht durch Gewalttätigkeiten aufgefallen war. So verurteilte ihn das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Er soll zudem 3 600 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.