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Mehr Sicherheit für Schulsozialarbeit

Bisher waren die meisten Sozialpädagogen im Sommer arbeitslos. Das hat sich geändert. Am Ziel sind sie aber noch nicht.

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© André Braun

Von Maria Fricke

Mittelsachsen. Mobbing, Liebeskummer oder Probleme in der Schule – der Alltag eines Schülers hat es in sich. Schulsozialarbeiter können die Mädchen und Jungen auffangen, ihnen zuhören und bei Problemen weiterhelfen. Seit 2013 widmet sich Anja Götze an der Geschwister-Scholl-Oberschule in Roßwein dieser Arbeit. Jedes Schuljahr hat sie bisher neu um ihren Job bangen müssen. Denn die Schulsozialarbeit ist projektfinanziert. Meist gab es mit den Trägern nur Verträge bis zum Ende des Schuljahres. In diesem Sommer ist das anders. „Mein Vertrag läuft erst mal bis 31. Dezember“, sagt Götze. Er ist wieder befristet, aber zumindest über das Schuljahr hinaus. Die Sozialpädagogin kann den Schülern versichern: „Ja, ich bin nächstes Schuljahr noch da.“ Sie kann erst mal auch mit den Lehrern für das nächste Jahr planen, längerfristige Projekte anschieben.

Möglich ist das, seitdem die Schulsozialarbeit über das Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ finanziert wird. Parallel dazu laufen noch Projekte über den Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Förderung ist jedoch mit zahlreichen Anforderungen und Einschränkungen verbunden, wie die Schulsozialarbeiter einstimmig sagen. Das schränkt deren Arbeit ein. Daneben gibt es aber auch Projekte, die über die Jugendpauschale gefördert werden.

Ab dem kommenden Schuljahr ändert sich das. Der Freistaat Sachsen hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, mit dem in Zukunft alle Schulsozialarbeiter aus einem Topf bezahlt werden sollen. Zum Schuljahresstart im August wechseln zehn Projekte, die bisher vom Kreis und über die Jugendpauschale finanziert worden sind, in das neue Programm. Ebenso drei weitere, die bisher das Geld aus dem ESF erhielten. Die Projekte der Chancengerechten Bildung gehen erst im Januar 2018 über. Rund 420 000 Euro fließen über dieses in die mittelsächsische Schulsozialarbeit.

Den Förderantrag stellen muss das Landratsamt. Voraussetzung, um das Geld für die Sozialpädagogen zu erhalten, ist ein Konzept über die Schulsozialarbeit im Landkreis. Zudem wird vom Kreis verlangt, dass alle Gelder aus der Förderrichtlinie Jugendpauschale abgerufen werden. „Das ist seit Jahren der Fall“, sagt Volkmar Hanke, Leiter des Referates Fachdienste im Landratsamt Mittelsachsen.

Mit dem neuen Programm soll die Schulsozialarbeit sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgebaut werden. Bisher gibt es diese an insgesamt 27 Schulen in Mittelsachsen mit jeweils 24 Vollzeitstellen. Für weitere fünf Schulen ist ein Einführung der Schulsozialarbeit zum Beginn des neuen Schuljahres 2018/19 geplant, darunter für die Oberschule in Hartha.

Seit fünf Jahren bemüht sich deren Schulleiterin Kerstin Wilde um einen Sozialarbeiter für ihre Einrichtung. Zwar gebe es keine gravierenden Probleme, wie Gewalt- oder Drogendelikte, aber: „Es gibt schon immer mehr verhaltensauffällige Schüler.“ Auch habe die Schule einige wenige Schulschwänzer, denen ein Gespräch mit einem Sozialarbeiter gut tun würde. Zwar stünden auch die Lehrer für Gespräche zur Verfügung, aber diese werden auch immer als diejenigen betrachtet, die am Ende Noten vergeben müssen.

Trotz der neuen Förderrichtlinie fraglich bleibt die Sicherheit für die Schulsozialarbeiter. Für das kommende Jahr stehen dem Landkreis noch einmal rund 1,1 Millionen Euro für die Projekte zur Verfügung. Doch wie sieht es danach aus? „Aus Sicht des Landkreises geht es weiter, aber wie, dazu sind noch keine näheren Details bekannt“, sagt Volkmar Hanke. Die Stellen seien in Gesamtkonzept verankert. „Der Bedarf ist erkannt“, sagt Hanke. „Wir gehen davon aus, dass die Förderung perspektivisch anhalten wird.“ Kommt nach 2018/19 kein Geld mehr vom Freistaat, bliebe nur die Finanzierung aus dem Kreishaushalt.

Zumindest für die Sozialarbeiter, die an den Oberschulen tätig sind, könnte es mit der Änderung des Schulgesetzes eine Sicherheit geben. In diesem ist festgehalten, dass es zukünftig an allen Oberschulen einen Schulsozialarbeiter geben soll. „Das ist wieder sehr ausgewählt“, sagt Dominique Rath, Diplomsozialpädagogin beim Deutschen Kinderschutzbund in Freiberg. In Mittelsachsen gibt es ab 1. August an 22 Oberschulen sozialpädagogische Betreuung. Hinzukommen zwei Gymnasien, das Döbelner sowie ein Freiberger, und acht Förderschulen. „Es wird immer gedacht, an einer Förderschule ist das nicht nötig. Aber diese sind nicht zwangsläufig mit Schulsozialarbeitern bestückt“, klärt Rath auf, die selbst seit 13 Jahren an einer Freiberger Förderschule tätig ist. Dass Gymnasien eine Stelle gefördert bekommen, ist nach Ansicht Raths eher Ausnahme und glücklicher Umstand.

Das neue Gesetz ist laut Rath nicht das Ziel. „Ich will nicht wagen, zu sagen, dass es jetzt für alle sicher ist. Aber wir können uns ein Stück weit zurücklehnen.“