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Klagen gegen das Bauamt

Zwei Stadträte wollten wissen, wie viele Gerichtsverfahren zu Bauthemen seit 2008 gegen die Stadt eingeleitet wurden.

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© Arvid Müller

Von Nina Schirmer

Radebeul. Alle gerichtlichen Entscheidungen nach dem Baugesetzbuch, die seit dem 1. Januar 2018 ergangen und rechtskräftig sind, und jene, in denen die Stadt dem Kläger unterlegen ist, wollten Thomas Gey (SPD) und Jan Mücke (FDP) aufgelistet haben. Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos) beantwortete die Anfrage in der letzten Stadtratssitzung. Demnach gab es in den letzten zehn Jahren 103 derartige gerichtliche Verfahren.

Zum Vergleich: Insgesamt wurden 3 771 Entscheidungen im Baubereich, hauptsächlich Baugenehmigungen, getroffen. „Nur 2,7 Prozent aller Entscheidungen wurden beklagt“, sagte Wendsche. Von allen gerichtlichen Entscheidungen gingen elf gegen die Stadt aus. Das seien also nur 0,3 Prozent aller getroffenen Entscheidungen, so Wendsche. Fünf weitere konnten durch einen Vergleich beigelegt werden.

Stadtrat Mücke kommentierte die Zahlen jedoch so, dass immerhin elf Prozent aller gerichtlichen Verfahren gegen die Stadt ausgegangen sind. Das sei kein Ruhmesblatt und keine Rate, auf die man stolz sein könne. „In einer rechtskonformen Verwaltung müssten es null Prozent sein“, so der FDP-Stadtrat.

Der Anfrage vorausgegangen war der Vorwurf Mückes, die Stadt würde eine künstliche Verknappung von potenziellem Baugrund betreiben. Konkret war es in der Stadtratsitzung im März um ein Areal am Lößnitzbach oberhalb der Meißner Straße gegangen. Die Stadt hat die Absicht, das Gebiet freizuhalten und nicht als Baugrund freizugeben. Die Mehrheit der Stadträte folgte diesem Anliegen. Mücke allerdings kritisierte, dass solche „Verhinderungsbaupläne“ in Radebeul kein Einzelfall seien. Er verlangte, dass die Stadt mehr investorenfreundliche Entscheidungen trifft.

In ihrer Anfrage wollten Mücke und Gey außerdem wissen, wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden es im genannten Zeitraum gegen den Baubürgermeister Jörg Müller (parteilos) und andere Mitarbeiter seines Geschäftsbereiches gab. OB Wendsche führte aus, dass insgesamt elf Dienstaufsichtsbeschwerden vorlagen, davon eine gegen den Baubürgermeister selbst. Erfolgreich sei keine gewesen, eine wurde zurückgenommen und zehn als unbegründet zurückgewiesen.

Wendsche: „Die Entscheidungen des städtischen Stadtplanungs- und Aufsichtsamts sind entgegen der Vorhaltungen der Antragsteller in der Stadtratssitzung am 21. März 2018 von einem außerordentlich hohen Grad an Rechtskonformität gekennzeichnet. “