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Kinder als „Bettel-Werkzeuge“

Die Stadt will das Betteln von Minderjährigen verbieten. Das reicht nicht, finden Politiker.

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© Sven Ellger

Der Vorstoß der Verwaltung, sich dem Thema Betteln von Kindern anzunehmen, stößt auf Zustimmung aus der Politik. Im Entwurf der neuen Polizeiverordnung ist ein Bettelverbot durch Kinder verankert, bei Verstoß sollen bis zu 1 000 Euro Bußgeld fällig werden.

„Den Ansatz in der neuen Polizeiverordnung unterstütze ich voll und ganz. Die betroffenen Kinder dürfen nicht instrumentalisiert werden“, fordert CDU-Fraktionschef Jan Donhauser. Zur Durchsetzung der Verordnung benötige Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) aber ausreichend Mitarbeiter. „Hier müssen wir mit weiterem Personal noch einmal nachbessern“, so Donhauser.

Linken-Fraktionschef André Schollbach verweist darauf, dass die Kinder in die Schule und nicht auf die Straße gehören. „Immer wieder werden Kinder von skrupellosen Erwachsenen als Bettel-Werkzeuge missbraucht und ausgenutzt“. Daher sei es zu begrüßen, dass die Stadtverwaltung diesem Geschäftsmodell nicht länger tatenlos zuschauen will.

Auch die FDP begrüßt, dass sich die Verwaltung des Themas annimmt, sieht aber ein Verbot allein nicht als Option. „Wir müssen eine Lösung finden, die zum einen den Missbrauch der Kinder, betteln zu gehen, verhindert und zum anderen das Wohl und die Lebensverhältnisse der Kinder im Blick hat“, sagt Fraktionsvorsitzender Holger Zastrow. Wichtig sei bei Kindern aus dem Ausland eine enge Kommunikation mit den Behörden der Herkunftsländer, gerade in der EU.

Ein Verbot wird das Problem nicht lösen, betont auch Grünen-Stadträtin Tina Siebeneicher. „Laut Einschätzung der Verwaltung handelt es sich nicht um organisierte Kriminalität, sondern um zwei Familienverbände aus der Slowakei“. Die Familienmitglieder würden aus Armut betteln. Deshalb sollten bei den Beratungen zur Polizeiverordnung Möglichkeiten ausgelotet werden, diese Gruppe von EU-Bürgern gezielt zu unterstützen, so Siebeneicher.

SPD-Chef Richard Kaniewski sieht die Stadtverwaltung in der Pflicht, gemeinsam mit freien Trägern ein konkretes Hilfsangebot zu entwickeln. „Um die Kinder zu schützen, muss außerdem darüber nachgedacht werden, ob und wie die Schulpflicht auch auf Minderjährige ohne festen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland ausgeweitet werden kann.“ (SZ/jv)