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Kilometerzähler zurückgedreht

Ein 53-Jähriger stand wegen Betrugs vor Gericht. Er soll einen BMW verkauft haben, an dem er den Tacho manipuliert hatte.

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© dpa

Von Helene Krause

Hartmannsdorf. Im Oktober 2015 bot ein 53-jähriger Mann aus Hartmannsdorf bei Ebay einen BMW für 13900 Euro an. Das Fahrzeug sollte 130000 Kilometern gefahren sein. Ein Käufer aus Bieberach erstand den Pkw. Jetzt musste sich der Verkäufer des BMW vorm Amtsgericht Döbeln verantworten. Vorgeworfen wurde ihm Betrug. Er soll den Tacho des Fahrzeugs um rund 100000 Kilometer zurückgedreht haben. Dem Käufer entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 5 000 Euro.

„Ich habe den Kilometerzähler nicht manipuliert“, sagt der Angeklagte in der Verhandlung. „Ich habe dem Käufer gesagt, dass der Tacho heruntergedreht wurde.“ Der Beschuldigte hatte nach eigenen Angaben den BMW zuvor an einen Litauer verkauft. „Der brachte ihn zurück“, sagt der Angeklagte. „Er hat den Tacho zurückgedreht.“ Die Adresse des Litauers kennt der Beschuldigte nicht. „Ich hatte nur seine Telefonnummer“, sagt er. „Doch bei der ging keiner mehr ran.“ Wegen des heruntergedrehten Kilometerzählers will der Angeklagte für den BMW auch nur 6 700 Euro vom Geschädigten verlangt haben. Der Aussage widerspricht das Opfer in der Zeugenvernehmung. „Ich habe ihm 11200 Euro bezahlt“, sagt es.

Am Tattag fuhr der Geschädigte mit seinem Vater und dem Bruder nach Hartmannsdorf. Sie sahen sich den BMW an und machten eine Probefahrt. Weil sie ein paar kleine Mängel an dem Fahrzeug entdeckt hatten, handelten sie den Kaufpreis herunter. Der Kaufvertrag wurde per Handschlag abgeschlossen.

Während der Vater und der Bruder des Opfers Winterräder in den BMW luden, soll der Geschädigte dem Angeklagten den Kaufpreis in bar bezahlt haben. Bei der Geldübergabe waren nur Opfer und Täter zugegen. Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde nicht abgeschlossen. Dass es keinen Kaufvertrag gegeben hat, bestreitet der Angeklagte. „Ich habe ihm einen Kaufvertrag vorgelegt“, sagt er. „Doch aus Zeitgründen verzichtete er darauf.“ Die Aussage dementiert der Geschädigte zum Teil. „Ich hätte den Kaufvertrag genommen“, sagt er. „Doch er musste noch geschrieben werden. Aus Zeitgründen habe ich darauf verzichtet.“

Als das Opfer mit dem Fahrzeug nach Hause fuhr, leuchteten plötzlich Lämpchen auf. Der Geschädigte musste den Pkw abschleppen lassen. Als er mit dem BMW in eine Werkstatt fuhr, sagte man ihm, dass der Fehler noch gefunden werden muss. „Es können die Bremsen sein oder etwas anderes“, sagt das Opfer. Es erstattete Anzeige. Eine Mängelvereinbarung gab es zwischen Angeklagten und Geschädigten nicht. Das Auto steht seit dem Kauf beim Vater des Opfers.

Anhand der Aussagen der Zeugen und des Angeklagten kann das Gericht den Betrug nicht nachweisen. Staatsanwältin Angelika Rickert und Richterin Magdalena Richter möchten ein Wertgutachten sehen. In dem soll der BMW zum Zeitpunkt des Verkaufs bewertet werden.

Gegen den Beschuldigten aus Hartmannsdorf läuft wegen des manipulierten Tachos noch ein Zivilrechtsstreit. Doch der ruht zurzeit. Das Zivilgericht möchte erst die Entscheidung des Strafprozesses abwarten. Das Verfahren wird im August fortgesetzt.