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Kein Brief zum Fürchten

In den nächsten Wochen und Monaten stehen die Nebenkosten-Abrechnungen an. Viele Mieter dürften sich freuen.

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© Klaus-Dieter Brühl

Von Dominique Bielmeier

Landkreis. Eigentlich könnten die Vermieter sich mit den Abrechnungen der Betriebskosten Zeit lassen. Genau genommen ein ganzes Jahr lang nach Ende des Abrechnungszeitraums. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 556. Trotzdem erstellen viele Vermieter in diesen Tagen schon die Abrechnungen oder haben sie sogar bereits verschickt. Die SZ hat nachgefragt, ob die Mieter im Landkreis Meißen in diesem Jahr möglicherweise mit Nachzahlungen rechnen müssen – oder sich über eine Rückzahlung freuen können.

Letzteres verspricht der Deutsche Mieterbund (DMB). „Die Heizkostenabrechnungen für 2016 werden in diesem Jahr für viele Mieterhaushalte eine positive Überraschung sein“, so Geschäftsführer Ulrich Ropertz in einer Pressemitteilung des DMB. „Fast jeder zweite Haushalt kann mit deutlich niedrigeren Heizkosten und gegebenenfalls Rückzahlungen rechnen.“ Mieter einer ölbeheizten Wohnung sollen demnach durchschnittlich 14 Prozent und Mieter einer fernwärmebeheizten Wohnung sechs Prozent weniger zahlen müssen als für das Jahr 2015. Und im Landkreis?

Die Meißner SEEG hat schon die ersten Briefe verschickt. „Wir gehen davon aus, dass bis zum September alle Mieter ihre Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten“, so Chefin Birgit Richter. Die Gesellschaft müsse selbst erst auf die nötigen Rechnungen warten. „Am längsten dauern die Heizkostenabrechnungen der externen Auftragnehmer wie Techem oder Brunata.“

So können Sie Nebenkosten sparen

Zwischen 18 und 21 Grad Zimmertemperatur sollten nicht unterschritten werden.

Heizung nie ganz abstellen, auch nicht bei längerer Abwesenheit!

Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten.

Richtiges Lüften heißt Stoßlüften.

Morgens in der ganzen Wohnung einen Luftwechsel vornehmen.

Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.

Je kälter die Außentemperatur, desto kürzer muss gelüftet werden.

Im Kühlschrank sind 7 °C und im Gefrierschrank -18 °C optimal. Die Geräte nicht neben Heizung oder Herd aufstellen und direkte Sonneneinstrahlung vermeiden.

Wasser im Wasserkocher erwärmen.

Mit passendem Deckel kochen.

Restwärme zum Kochen nutzen.

Stand-by-Betrieb vermeiden.

Tropfende Wasserhähne und laufende Toilettenspülungen reparieren lassen.

Spülstopptaste der Toilette verwenden.

Pflanzen mit Regenwasser gießen.

Spül- und Waschmaschinen komplett befüllen.

Geschirr nicht unter fließendem Wasser abspülen, sondern Spülbecken einmal ganz befüllen.

Beim Waschen, Rasieren oder Zähneputzen Wasser nicht laufen lassen.

Duschen statt baden.

Quelle: DMB Mieterschutzverein Frankfurt/Main e.V.

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Richter kann trotzdem schon einen ungefähren Ausblick geben, wie die Abrechnungen für die Mieter aussehen werden: „Heizkosten werden voraussichtlich konstant gegenüber dem Vorjahreszeitraum ausfallen.“ Hier spiele die Entwicklung der Energiepreise sowie die Dauer und Intensität der Wintermonate eine Rolle. Bei den Kosten für Dienstleistungen wie den Hausmeister, also den sogenannten „kalten Betriebskosten“, sei eher von einer geringen Steigerung auszugehen. Das hänge mit der Tarifanpassung bei Löhnen und Gehältern zusammen.

Bei der Wohnungsgenossenschaft Großenhain und Umgebung eG ist die Abrechnung der Betriebskosten abgeschlossen. Ab dem 23. Mai sollen die Mieter die Briefe erhalten, teilte Diplomingenieurin Kathrin Philipp vom Vorstand mit. Leichte Erhöhungen gebe es bei Straßenreinigung und Kehrleistungen. „Dies ist zum einen der Anpassung des Mindestlohnens und dem Einsatz im Winterdienst geschuldet.“

Musste 2015 nur einmal Schnee geräumt und fünfmal gestreut werden, waren es im vergangenen Jahr sechs Schneeräumungen und elf Streueinsätze. „Man kann also schlussfolgern, dass für 2017 eine nochmalige Kostensteigerung in diesen Positionen zu erwarten ist, denn nach den fast schnee- und eisfreien Wintern in den vergangenen Jahren hatten wir ja Anfang dieses Jahres wieder mal Schnee und Eis“, so Philipp. Höhere Kosten gibt es ebenfalls bei den Grundsteuern, da der Hebesatz in Großenhain erhöht wurde.

Gut 3 Euro pro Quadratmeter

Die Heizkosten hätten sich gegenüber dem Vorjahr aber kaum verändert. „Für die Fernwärmeversorgung wurde ab 2015 ein neuer Vertrag mit deutlich günstigeren Konditionen wirksam, sodass wir bereits für 2015 als auch in 2016 eine Kosteneinsparung von etwa 46 Prozent gegenüber den Kosten bis 2014 haben“, so Philipp. Die mit Gas versorgten Wohnungen lägen ähnlich wie im Vorjahr.

Die Wohnbau- und Verwaltungs-GmbH Coswig (WBV) wird die Abrechnungen nach Auskunft von Geschäftsführerin Pia Engel ab Ende Juni verschicken. Da die gesamten umlegbaren Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um circa 60 000 Euro gestiegen seien – eine Erhöhung von zwei Prozent – werde es für die Mieter „keine nennenswerten Erhöhungen gegenüber 2015“ geben.

Auch in Riesa werden sich die Mieter noch etwas gedulden müssen, bis sie Gewissheit über ihre Nebenkosten haben werden. Die Verteilung der Abrechnungen sei für Ende August geplant, so Kerstin Kluge, Vorstandsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft Riesa eG. Was sie aber schon jetzt sagen kann: Die umlagefähigen Betriebskosten seien im Vergleich zum Vorjahr gesunken, was auch mit der Reduzierung des Wohnungsbestandes durch Abriss und Etagenrückbau zusammenhänge.

Da die Lieferverträge für Strom, Gas und Fernwärme aller zwei Jahre neu ausgeschrieben werden, konnten hier die Preise gesenkt werden. Und: „Da die letzten Winter doch milder waren, ist der Verbrauch für Heizkosten auch insgesamt gesunken.“ Damit fallen gleichzeitig weniger Kosten für den Winterdienst an.

Durchschnittlich zahlen die Mieter im Kreis monatlich 3,02 Euro je Quadratmeter an Nebenkosten. So sagt es der aktuelle Betriebskostenspiegel des Mietervereins Meißen und Umgebung, basierend auf den Abrechnungsdaten des Jahres 2014. Während die Mieter nur durch sparsames Verhalten ihre Nebenkosten beeinflussen können (siehe Kasten), freut es auch die Vermieter, wenn diese niedrig ausfallen – und sie tun nach eigener Aussage auch viel dafür. Bei der WG Riesa werden beispielsweise die Hauseingänge mit Energiesparlampen ausgerüstet und in Coswig wurden die ersten Müllstandorte auf ein Chip-System umgestellt, wodurch verbrauchsabhängig abgerechnet werden kann.

Verträge zu Ungunsten der Mieter

„Gut ausgehandelte Verträge und Vergleichsangebote sind unsere Möglichkeiten zu moderaten Betriebskosten“, sagt Kathrin Philipp von der Wohnungsgenossenschaft Großenhain und Umgebung. Andere Kosten wie Müllgebühren, Grundsteuern, Gebühren für Niederschlagswasser oder den Schornsteinfeger könnten dagegen nicht beeinflusst werden.

Eyk Schade vom Mieterverein Meißen kritisiert jedoch, dass Verträge mit Firmen oft zuungunsten der Mieter abgeschlossen würden. „Im Landkreis Meißen sind die Wasser-/Abwasserkosten um über 20 Prozent teurer als im Freistaat Sachsen. Dies liegt offensichtlich an der kommunalen Kalkulation der Beiträge und Gebühren.“ Mieter sollten sich nicht von der Frist von vier Wochen irritieren lassen, die Vermieter oft für Widersprüche gegen die Abrechnung angeben. „Die Widerspruchsfrist gegen eine Betriebskostenabrechnung beträgt ein Jahr ab Zustellung.“

Wer die Richtigkeit seiner Abrechnung anzweifelt, kann diese am 31. Mai von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in der Geschäftsstelle des Mietervereins in Meißen beim Betriebskostenaktionstag kostenlos prüfen lassen. Ein Termin sollte zuvor aber vereinbart werden, zum Beispiel per E-Mail an [email protected].