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Immer wieder Drogen, immer wieder Bewährung

Mit seinen 28 Jahren stand der Meißner schon 15 Mal vor Gericht. Dies und sein Aussehen werden ihm zum Verhängnis.

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© Daniel Karmann/dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Das muss dem 28-jährigen Meißner erst mal jemand nachmachen: Schon 15 Mal stand er bisher vor Gericht, das erste Mal mit gerade mal 16 Jahren. Versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung wurden ihm damals vorgeworfen. Die Justiz reagierte mit der ganzen Milde des Jugendgerichtsgesetzes: Der junge Mann kam mit richterlichen Weisungen davon. Später muss er wegen Diebstahls wenigstens mal für vier Wochen in den Jugendarrest. Auch das schreckt ihn nicht ab, er macht munter weiter. Wegen Diebstahls und anderer Straftaten wird er zu Jugendhaft verurteilt. Ins Gefängnis muss er nicht. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Auch als Erwachsener wird es nicht besser. Mehrere Gerichte beschäftigen sich mit dem Mann, verurteilen ihn unter anderem wegen Besitzes einer verbotenen Waffe, Wohnungseinbruchsdiebstahls, Sachbeschädigung, vor allem aber immer wieder wegen Drogen. Und immer wieder gibt es Bewährung. Die letzte Haftstrafe des Amtsgerichtes Pirna wurde sogar für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Diese Bewährungszeit läuft noch bis Mai dieses Jahres.

Angesichts seines bisherigen Sündenregisters sind die Taten, die ihm diesmal vorgeworfen werden, eher gering. Zum Verhängnis wird dem Mann nicht nur sein außergewöhnliches Aussehen, sondern auch sein Bekanntheitsgrad bei der Polizei. Es kommt des Öfteren vor, dass er anlasslos kontrolliert wird. So ist es auch Ende März vorigen Jahres, als der Mann auf der Fährmannstraße in Meißen einer Polizeistreife begegnet. Die wird erneut fündig. Der Meißner hat Marihuana im Rucksack. Nicht viel, nur 0,28 Gramm, aber auch das ist eben verboten. Und nicht nur das. Der Mann kommt auf einem Fahrrad daher, das vier Monate zuvor gestohlen wurde. Er soll das Crossrad im Wert von 460 Euro von einem Schauer am Bahnhof in Coswig entwendet haben. Das Rad war mit einem Spiralschloss gesichert.

Nun also Gerichtsverhandlung Nummer 16. Dass er Drogen mit sich führte, gibt er zu. Das Fahrrad allerdings habe er für 50 Euro von einem Unbekannten erworben, sagt sein Verteidiger. „Ihm war natürlich klar, dass das Fahrrad zumindest geklaut ein könnte“, räumt der Anwalt ein. Das wäre dann Hehlerei.

Drogen ziehen sich wie ein roter Faden durch das Leben des Angeklagten. Versuche, dies zu ändern, macht er keine, im Gegenteil: „Am besten wäre es, wenn Cannabis endlich legalisiert würde. Dann hätte ich keine Probleme mehr“, sagt er.

Wenn man behaupten würde, der Angeklagte habe in seinem Leben noch nichts gemacht, was Hand und Fuß hat, würde man ihm unrecht tun. Immerhin ist der 28-Jährige Vater von vier Kindern von drei Frauen. Mit der Unterhaltszahlung wird es jetzt wohl noch schwieriger. Denn der Mann wird wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1 100 Euro verurteilt. Für die Staatsanwältin ist es zwar nicht nachvollziehbar, dass er während laufender Bewährung mit Drogen rumläuft, sie will ihm aber noch mal eine Chance geben. Die Bewährung wird wegen dieser Strafe nicht widerrufen. Erneut hat der Mann großes Glück gehabt.