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Horrorszenario am Berzdorfer See

Für unseren Gast-Autor bilden Naturschutz und Wassersport keinen Gegensatz. Aber es bedarf Kompromissbereitschaft.

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© André Schulze

Von Manfred Dahms

Die Wunschliste der Naturschützer, die hier unter Mitwirkung von Dr. Markus Ritz und seiner kleinen Fachgruppe für Ornithologie ausgearbeitet wurden, sind nicht neu. Bereits 2014 hatte er diese vor dem Planungsverband Berzdorfer See dargelegt und stieß auf breite Ablehnung. Im Ergebnis entstand ein Kompromiss, in dessen Folge ein mit Tonnen begrenzter Schutzstreifen am Westufer vor dem eigentlichen Naturschutzgebiet angelegt wurde. In diesem Streifen besteht seit 2015 ein Befahrensverbot. Sollten die nun bekannt gewordenen zusätzlichen Einschränkungen umgesetzt werden, dann hat das einschneidende Folgen für die touristische und wirtschaftliche Nutzung am Berzdorfer See. Getätigte Investitionen in Hafenanlagen und Bootsanleger sind in den Sand gesetzt. Regatten auf einem schmalen 250 Meter breiten Ufersteifen im Ostteil des Sees sind ein Witz. Eine Anfrage zur Durchführung einer deutschen Meisterschaft im Kuttersegeln für 2019 liegt vor. Die könnten wir dann auch gleich beerdigen. Mitinitiator dieses Gutachtens ist Dr. Markus Ritz, ein ambitionierter Wissenschaftler aus dem Senkenberg Museum für Naturkunde Görlitz. Er hat schon seit Jahren den Berzdorfer See und seine umliegenden Areale zu seinem Lieblingsforschungsobjekt erklärt. Getreu dem Ausspruch, den der griechische Wissenschaftler Archimedes einem römischen Soldaten bei der Eroberung von Syrakus zugerufen haben soll: „Noli turbare circulos meos“ (Stör mir meine Kreise nicht), geht auch er vor. So wird eben mal an allen Entscheidern vorbei der Berzdorfer See durch ihn an die EU nach Brüssel als „super bird area“ gemeldet. Dass es auch noch andere Interessenten am See gibt, stört ihn dabei nicht, die Vogelwelt hat für ihn Vorrang. Es ist mehr als bedauerlich, dass er einer Zusammenarbeit mit den Wassersportlern aus dem Wege geht. Wir haben ihm angeboten, gemeinsam auf den See hinauszufahren und das Verhalten der Wasservogelwelt vom Boot aus zu beobachten und Schlussfolgerungen für Befahrensregelungen zu ziehen. Fehlanzeige, nur ein einziges Mal ist es uns 2015 gelungen, ihn ins Boot zu holen. Die etwa 1,5-stündige Exkursion, die wir gemeinsam rudernd durchführten, zeigte nicht einen Vogelschwanz auf der sichtbaren Wasserfläche.

Wir Wassersportler haben von 2014 bis 2016 Vogelbeobachtungen durchgeführt und dokumentiert. Auch 2017 erarbeiteten wir eine umfangreiche Dokumentation zu unseren Aktivitäten. Diese Unterlagen wurden den Fachbehörden als Entscheidungshilfe übergeben. Unser Fazit: Die Fluchtdistanz der Wasservögel bei Segelbootannäherung beträgt etwa 10 bis 20 Meter, beim Motorboot etwa 30 bis 50 Meter. Wozu dann Befahrensregelungen dienen sollen, in denen zum Beispiel nachmittags, ab 16 Uhr, kein Boot mehr fahren soll, ist mir schleierhaft.

Ärgerlich ist auch, dass die beauftragte Fachfirma für das Naturschutzgutachten nur die Zusammenarbeit mit dem NABU und Dr. Ritz gesucht hat. Das Ergebnis dieser Kungelei im Hinterzimmer liegt nun vor. Wir hätten uns schon gewünscht, dass die Bearbeiter vor Ort kommen und wir mit einbezogen werden, zumal unsere Erfahrungen und Beobachtungen der Wirklichkeit vor Ort entsprechen. Auch wäre es durchaus möglich gewesen, Motorboote, zum Beispiel der DLRG oder unsere Regattabegleitboote, die zwingend für sportliche Veranstaltungen vorgeschrieben sind, durch Ornithologen mitzunutzen, um Auswirkungen aus erster Hand festzustellen. Auch das Märchen von den krachmachenden Motorbooten hätte man durch reelle Lärmmessungen vom Ufer aus widerlegen können. Der Deutsche Segler-Verband in Hamburg, dem wir auch angehören, favorisiert bei der Zusammenarbeit mit den Naturschutzfachverbänden freiwillige Befahrensregelungen. Dazu müsste Dr. Ritz aber den Weg zu unserem Segelstützpunkt finden. Wir sind zu einer solchen Zusammenarbeit bereit. Wassersport und Naturschutz bilden keinen Gegensatz.