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Hitlergruß soll nur Spaß gewesen sein

Ein Dresdner hebt gegenüber Pegida-Gegnern seinen rechten Arm. Vor Gericht erklärt der zwölffach Vorbestrafte, wie es zu der Aktion kam.

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© Arno Burgi/dpa

Von Christoph Springer

Eric G. dachte sich angeblich nichts dabei. Er habe es als Spaß verstanden, am 24. September, einem Montag, auf dem Pirnaischen Platz den Hitlergruß zu zeigen. G. und sein Freund Marcel B. liefen an der Ecke Ringstraße/Wilsdruffer Straße in Richtung Altmarktgalerie.

Gerade waren sie aus einer Bahn ausgestiegen, sie wollten in einen Laden, um sich Tabak zu kaufen. Gegenüber am Landhaus demonstrierten Pegida-Gegner, auf dem Neumarkt hatten sich die Anhänger der „Patriotischen Europäer“ versammelt. G. hob den rechten Arm zum Hitlergruß und ließ gleich darauf die Hose herunter, um den Demonstranten seinen nackten Hintern zu zeigen. Auch nur ein Spaß, zu dem ihn sein Freund Marcel B. animiert hatte.

Die nackten Tatsachen interessierten Christopher K. nicht, wohl aber der Nazigruß. Der Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen war an dem Abend mit einer Kollegin im Einsatz. In Zivil standen sie am Infohäuschen der Verkehrsbetriebe am Pirnaischen Platz, als G. vor ihnen den rechten Arm ausstreckte. Sie folgten dem Duo zur Altmarktgalerie, dort nahm die Bereitschaftspolizei den 29-Jährigen fest.

„Wir haben irgendwelche Späße gemacht und da habe ich wahrscheinlich den Gruß gezeigt“, erklärte der Dresdner am Montag seine Aktion vor Gericht. Amtsrichterin Birgit Keeve nahm ihm das nicht ab. „Das ist schon zielgerichtet gewesen“, stellte sie fest, wertete aber zugunsten von G., dass er damit wohl keine politischen Ziele verfolgt hat. „Er hat gewusst, was er da macht“, sagte die Richterin. „Das war eine total dumme Aktion.“ G. gab sich schuldbewusst und hatte Glück. Denn er ist kein unbeschriebenes Blatt, 12 Verurteilungen stehen bereits in seinem Straftatenregister. Zuletzt bekam er ein Bewährungsurteil, nun drohte der Widerruf der Bewährung. Das hätte für ihn mindestens sechs Monate Gefängnis bedeutet.

Doch das Gericht beließ es bei einer Geldstrafe. Der gelernte Beikoch, der noch nie einen Arbeitsvertrag hatte, muss 80 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Viel Geld für den 29-Jährigen, der vor Gericht angab, fünfstellige Schulden zu haben. „Ich tu mich drehen, dass so was nicht mehr vorkommt“, versprach er zum Schluss der Verhandlung.