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Hitler auf der Wade

Ein Kreischaer mit Vorliebe für Tattoos wurde nun wegen eines Hitlerbildes angeklagt. Das soll aber nicht alles gewesen sein.

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© dpa

Kreischa. Über Geschmack lässt sich streiten, über ein öffentlich zur Schau getragenes Konterfei von Adolf Hitler hingegen nicht. Das wurde an diesem Montag einem arbeitslosen Kreischaer am Amtsgericht Dippoldiswalde deutlich gemacht. Der 28-Jährige musste sich dort unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Er ging am 15. Juni dieses Jahres in kurzen Hosen durch den Kauflandmarkt im Dippoldiswalder Ortsteil Reinholdshain.Das Problem: Er entblößte dabei seine linke Wade, die das Konterfei des Diktators gut sichtbar geziert haben soll. Tattoos wie diese öffentlich zu präsentieren, ist verboten. Der Kreischaer wehrt sich gegen den Vorwurf: „Ich habe das Tattoo seit 2005, bisher hat es keinen gestört, außerdem hatte ich es an dem Tag mit einem Pflaster überklebt“, erklärt er. Sein Anwalt pflichtet ihm bei. So ein Tattoo an sich sei nicht strafbar. Sein Mandant sei freizusprechen. Er hätte doch auf das Pflaster geachtet.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und kann auf einen Zeugen verweisen, der den Kreischaer angezeigt hatte. Der 26-jährige Student war an dem Juniabend 19 Uhr auch in dem Einkaufsmarkt. „So ein Tattoo zu zeigen, ist doch verboten“, erinnert er sich noch genau daran, dass er das Konterfei von Hitler auf der Wade erkannt hatte. „Wer so etwas trägt, verherrlicht oder verharmlost den Nationalsozialismus. Es so zu zeigen, war kein Versehen“, ist sich der Zeuge sicher. Ein Pflaster? Hat er nicht gesehen. Er habe den Wachdienst damals nicht gefunden, dann die Polizei gerufen. Der Angeklagte sei ihm als aggressiv in Erinnerung gewesen. Attackiert worden sei er nicht. Einen ähnlichen Eindruck von dem Kreischaer hatte am 23. Dezember 2016 indes auch ein 25-jähriger Dresdner.

Der Mann war mit einem VW Passat von Freital in Richtung Kesselsdorf unterwegs. Er überholte die Mercedes S-Klasse des Angeklagten, in dem auch dessen Tochter und schwangere Partnerin saßen. Der 28-Jährige konnte das Manöver nicht nachvollziehen, bremste den VW aus. Als er anhielt und ausstieg, rauschte der Dresdner davon. Dabei soll der Kreischaer auf die Motorhaube des VW geschlagen haben. Der Schaden: fast 950 Euro. Der Tattoomann widerspricht: „Ich wollte ihn nur fragen, was das sollte, dann hat der mich fast über den Haufen gefahren.“ Das Gericht kann keine der Versionen wirklich nachweisen, und ein Gutachter zu beauftragen wäre angesichts der Kosten kaum angemessen. So wurde dieses Verfahren eingestellt – im Hinblick auf die Strafe für das Hitler-Tattoo.

„Ob man ein Pflaster trägt oder nicht, merkt man doch, und Sie hätten sich jederzeit vergewissern müssen, ob das Tattoo verdeckt ist oder nicht“, sagte der Richter zu dem vorbestraften Beschuldigten. Das Urteil: eine Geldstrafe über 600 Euro. (skl)