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Haftnachschlag für Räuber

Zwei drogensüchtige Männer wurden nun wegen mehrerer Taten verurteilt. Dabei folgte die Kammer nicht dem Gutachter.

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© Symbolbild/dpa

Meißen/Dresden. Die 14. Große Kammer des Landgerichts Dresden hat am Freitag zwei Räuber aus Meißen nach rund dreimonatiger Prozessdauer zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dabei soll der 25-jährige Brian G. wegen Raubüberfällen auf Bekannte in zwei Meißner Wohnungen und seiner Beteiligung an einem Laptopdiebstahl in Meißen noch sieben Jahre und sieben Monate in Haft bleiben.

Das gilt auch für Dennis B. Die Kammer hält den 22-Jährigen für schuldig, kurz vor Weihnachten 2016 eine Kassiererin im Personalraum des Coswiger Edekamarkts mit einer Spielzeugpistole, die echt aussah, bedroht und 450 Euro erbeutet zu haben. Zudem habe er einen Bekannten in der Radebeuler Kantstraße und eine 88-Jährige vor ihrer Haustür in Coswig überfallen. An dem Laptopdiebstahl sei er auch beteiligt gewesen. Er soll für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Die beiden drogensüchtigen Deutschen sollen zwischen März 2016 und Februar 2017 insgesamt mehr als 20 Straftaten im Elbland begangen haben. Mal handelten sie gemeinsam, mal jeder für sich. Das Gros dieser Tatvorwürfe wurde allerdings im Hinblick auf die Gesamtstrafe eingestellt.

Ein Gutachter sagte, dass bei G., einem früheren Fußballtalent aus Dynamo Dresdens U-19-Team, das später auch für Riesa kickte, wegen Entzugsängsten eine verminderte Schuld vorgelegen haben könnte. Das sieht die Kammer aufgrund des Verhaltens des Angeklagten bei den Taten aber anders – und bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Drogensucht allein sei so kein Grund für eine verminderte Schuld. Bei Dennis B. sei dies ähnlich. Und wie G. soll auch er nach einem Teil der verbüßten Haft in die Entzugsklinik. (skl)