Merken

Geldstrafe für Volksverhetzung

Bis zuletzt bestritt ein Rentner, Kinder als „Ausländerschweine“ bepöbelt zu haben. Er wittert eine Intrige der Nachbarn.

Teilen
Folgen
© Sven Ellger

Von Tobias Hoeflich

Es sind üble Worte, die Wolfgang D. an jenem Apriltag 2015 gebrüllt haben soll. „Ausländerschweine verschwindet“ und „Ausländerdreckspack“ sind nur zwei Beispiele, die der Staatsanwalt am Montagmorgen im Saal des Dresdner Amtsgerichts verliest. Als drei Kinder auf dem Spielplatz an der Förstereistraße in der Neustadt herumtollten, soll D. die Beleidigungen aus seinem Fenster gerufen haben. Ein zweiter Fall sei am Folgetag geschehen: „Ihr verdammten Ausländerdrecksschweine“ habe D. zwei dunkelhäutigen Passanten entgegengebrüllt.

Weil der 86-Jährige den Bußgeldbescheid nicht akzeptiert, muss er sich nun vor Gericht wegen Volksverhetzung verantworten. Er bestreitet, die Schimpfwörter gerufen zu haben. „Das entspricht nicht der Wahrheit, und das ist nicht mein Jargon“, sagt der zittrige Rentner und wischt sich immer wieder mit einem Stofftaschentuch übers Gesicht. Er habe nichts gegen Ausländer, kenne sogar ein paar Türken vom Imbiss auf der Louisenstraße. Unweit davon habe er einen Garten und eine Garage. „Da bin ich bei allen der Opi.“

Ganz anders schildert das Hausbewohner Steffen H., der die Anzeige erstattet hat. Schon öfter habe es solche verbalen Ausfälle gegeben, gibt er zu Protokoll. Der Nachbar berichtet auch von „Naziliedern“, die im Auto und im Garten erklingen würden. „Seit dem Vorfall sind die Kinder nicht mehr auf dem Spielplatz aufgetaucht.“ Ein zweiter Hausbewohner sagt vor Gericht aus, dass er mit den Kindern gesprochen habe. Sie hätten von den Schimpfwörtern berichtet und auf D.s Wohnung gezeigt.

Der Angeklagte kann sich die Vorwürfe der Nachbarn nicht erklären. „Ich weiß nicht, warum er solche Intrigen macht“, sagt D. in Richtung Steffen H. Er habe ihm früher manchmal Geld geliehen und einmal nicht zurückbekommen. Seit dem Streit deswegen habe man keinen Kontakt mehr. Steffen H. will von etwaigen Schulden aber nichts wissen.

Der Richter zeigte sich letztlich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Er verurteilte Wolfgang D. wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro. Außerdem trägt der Rentner die Kosten des Verfahrens.