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Fall Julius liegt beim Sozialgericht

Nachdem der achtjährige Junge jetzt mit einem ehrenamtlichen Begleiter zur Grundschule gehen darf, ringt seine Familie nun um eine dauerhafte Lösung.

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© Klaus-Dieter Brühl

Von Catharina Karlshaus

Kalkreuth/Dresden. Das Debakel um einen Schulbegleiter für Julius Krönert aus Kalkreuth geht in die nächste Runde: Wie Dr. Hans von Egidy am Montag bestätigt, habe der Anwalt von Familie Krönert am 3. Mai einen Eilantrag beim Sozialgericht in Dresden eingereicht. Antragsgegner ist der Landkreis Meißen. Wie der Justizsprecher betont, werde in eilbedürftigen Fällen in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen entschieden. „Das sind allgemeine Erfahrungswerte. Wann in diesem Verfahren eine Entscheidung fällt, kann ich nicht sagen“, erklärt Hans von Egidy.

Zumindest die Familie von Julius Krönert hofft, dass sie angesichts ihrer sonstigen Sorgen um ihren Sohn wenigstens in dieser Angelegenheit noch vor den Sommerferien ihren Seelenfrieden findet. Immerhin: Der Achtjährige leidet seit seinem fünften Lebensjahr an der Bluterkrankung Idiopathische Thrombozytopenische Purpura (ITP). Mit Schreiben vom 3. August 2015 setzte die Sächsische Bildungsagentur deshalb als Auflage für die Beschulung einen sogenannten Schulbegleiter fest. Einer, der ein wachsames Auge auf Julius hat. Ein Kind, das nicht nur zweimal im Monat in der Charité Berlin behandelt und täglich Medikamente einnehmen muss, sondern für den kleinste Verletzungen zu lebensbedrohlichen Zuständen führen kann.

Während der Begleiter im ersten Schuljahr vom Kreissozialamt Meißen bewilligt und somit auch finanziert worden ist, bekundete dieses bei neuerlicher Antragstellung im Sommer 2016 nicht mehr zuständig zu sein. „Da Julius und sein Zwillingsbruder Carl bei meinem ehemaligen Mann privat krankenversichert seien, müsse die Finanzierung durch die sogenannte Beihilfe erfolgen, da er verbeamtet ist“, sagt Isa Krönert.

Bis zum Januar begleitete die Mutter ihren Sohn selbst zum Unterricht, bevor sie wegen der Doppelbelastung von Arbeit und Schule letztlich eine Entscheidung der Behörden anmahnte. Sie begleite ihren Sohn fortan nicht mehr, unterrichte ihn selbst Zuhause und brachte ihn lediglich zum Schreiben von Arbeiten oder Leistungskontrollen in die Schule. Teilte die Beihilfe bereits mit Schreiben vom 22. Juli 2016 mit, sie werde die Finanzierung des Schulbegleiters nicht übernehmen, habe die Meißner Behörde laut Familie Krönert keinen schriftlichen Bescheid auf den Antrag vom 29. Juni 2016 erlassen.

Seit 28. April darf Julius wieder am Unterricht teilnehmen – in Begleitung eines Ehrenamtlers der Diakonie. „Diese Regelung gilt jedoch nur bis zum Schuljahresende. Und wir brauchen endlich Gewissheit, wie es weiter geht“, so Krönert. Die emotionale und nervliche Belastung sei vor allem für ihre Kinder nicht mehr zumutbar.