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Debatten um die Kohlrabi-Insel

Warum es richtig war, vor 20 Jahren eine Erhaltungssatzung über die Siedlung im Radeberger Süden zu legen.

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© Thorsten Eckert

Von Jens Fritzsche

Radeberg. Erhaltungs-Satzung – ein Wort, das bei Hausbesitzern und Bauwilligen nicht in jedem Fall einen Applaus-Reflex auslöst. Das war auch im Oktober 1997 in Radeberg so, als der Stadtrat eine solche Erhaltungs- und Gestaltungssatzung beispielsweise für die sogenannte Kohlrabi-Insel in der Südvorstadt erlassen hatte. Die frisch gegründete Rödertal-SZ nahm sich der Diskussion natürlich an, die damals die Wellen durchaus hochschlagen lassen hatte.

Am 17.Oktober berichtete die neue Rödertal-SZ über die Diskussion um eine Gestaltungssatzung für das Gebiet der Kohlrabiinsel am Goldbachgrund in der Südvorstadt.
Am 17.Oktober berichtete die neue Rödertal-SZ über die Diskussion um eine Gestaltungssatzung für das Gebiet der Kohlrabiinsel am Goldbachgrund in der Südvorstadt. © Jens Fritzsche

Die Stadt, so hatte Radebergs damals noch nicht Oberbürgermeister, sondern „nur“ Bürgermeister Gerhard Lemm (SPD) erklärt, die Stadt wolle den bereits in den letzten DDR- und ersten Nachwende-Jahren zu verzeichnenden Wildwuchs beenden. Die 1916 begonnene Siedlung entlang des Goldbachgrunds stand zwar nicht unter Denkmalschutz – wie zum Beispiel die nicht weit entfernte und drei Jahre früher begonnene sogenannte Ernst-Braune-Siedlung –, aber sie war dennoch ein Ensemble. Ein schmuckes noch dazu. Und das müsse auch vor möglichen Abrissen bewahrt werden, machte die Stadtverwaltung damals deutlich, denn das war bis dahin relativ leicht möglich gewesen. Sogar genehmigungsfrei, stellte Lemm damals klar. Hausbesitzer fürchteten hingegen Einschränkungen und mehr Bürokratie.

Debatten wie diese springen ja bis heute immer wieder mal auf die Tagesordnung. Im benachbarten Langebrück tobte ja bekanntlich der Streit um die blaue Fassadenfarbe eines Hauses. Sogar ein Bürgerentscheid wurde daraus; und die Langebrücker sprachen sich Ende September 2017 nun mehrheitlich gegen Einschränkungen aus. Im Fall der Kohlrabiinsel dürften sich nicht nur die Wogen längst geglättet haben, sondern die Radeberger haben auch mittlerweile weitgehend ihren Frieden mit derartigen Satzungen gemacht.

Denn die wunderbar sanierte Siedlung – mit ihren immerhin 228 Wohnungen in 108 Reihenhäusern – zeigt heute durchaus eindrucksvoll, wie richtig so manche bürokratische Hürde sein kann, die ausgestellt wird. Was allerdings – auch das darf nicht verschwiegen werden – natürlich nicht für jede dieser Hürden gilt.