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„Bitte stecken Sie mich nicht ins Gefängnis“

Eine Frau fährt immer wieder betrunken mit dem Auto. Wenn sie erwischt wird, beleidigt sie auch noch die Polizisten.

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© dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Die 40-jährige Angeklagte aus der Nähe von Döbeln winselt vor dem Meißner Amtsgericht. „Bitte stecken Sie mich nicht ins Gefängnis“, sagt sie unter Tränen der Richterin. Mit mehr als einem Bein war die vierfache Mutter schon in Haft. Weil sie zur letzten Verhandlung unentschuldigt nicht erschien, erließ das Gericht einen Haftbefehl. Bei der sogenannten Sitzungshaft werden die Angeklagten dann bis zum neuen Verhandlungstermin eingesperrt. So weit kam es dann doch nicht. Die Richterin verzichtete darauf, die Frau ins Gefängnis zu schicken. Allerdings musste sie sich jede Woche bei der Polizei melden.

Zum neuen Termin ist sie pünktlich erschienen. Die Sache ist ihr peinlich, irgendwie auch lästig. Mit auf die Arme gestütztem Kopf sitzt sie da, möchte die Verhandlung so schnell wie möglich hinter sich bringen. Doch das kann dauern, immerhin sind 14 Zeugen geladen. „Wir brauchen keine Zeugen, ich gebe alles zu, was mir vorgeworfen wird, bekenne mich schuldig“, sagt die Frau. Vorgeworfen werden ihr mehrere Straftaten.

So wurde sie am 14. April dieses Jahres auf der Niederauer Straße in Weinböhla erwischt, als sie betrunken mit ihrem BMW unterwegs war. 1,86 Promille ergibt der Blutalkoholtest. Die Polizisten behalten ihren Führerschein ein. Als sie das Krankenhaus verlässt, setzt sich die Frau trotzdem wieder ins Auto, fährt los. Da hat sie noch 1,28 Promille. „Ich musste ja das Auto nach Hause bringen“, rechtfertigt sie sich.

Als sie auf der B 101 nahe Nossen gestoppt wird, beleidigt sie eine Polizistin als „Schlampe“, “Arschgesicht“ und „Prostituierte“. Wenige Tage später wird sie erneut gestoppt. Sie versucht, sich vor der Polizei zu verstecken, flüchtet unter einen Baum. Als sie entdeckt wird, lässt sie sich fallen, beschimpft die Polizisten als „Nazi-Polizei“ . Als ihr ein Polizist Fesseln anlegt, fordert die Angeklagte: „Mach mir die Handschellen ab, du Nazi-Arschloch.“ Wenn sie betrunken ist, verliert die Frau offenbar alle Hemmungen, weiß nicht mehr, was sie tut.

Anfang Mai wird sie wieder in Weinböhla erwischt, als sie mit 1,73 Promille Auto fährt, zwei Wochen später ist sie erneut ohne Fahrerlaubnis, dafür aber mit Alkohol unterwegs. Der Wert diesmal: 1,26 Promille.

Sie habe Stress mit ihrem Ex-Freund gehabt, deshalb Alkohol zu sich genommen. Früher habe sie nie getrunken. „Ich brauche keinen Alkohol zum Leben“, sagt sie. Die Richterin nimmt ihr das nicht ab. Wer mit solch hohen Promillewerten noch Autofahren kann, der ist Alkohol gewöhnt, stellt sie fest.

Ins Gefängnis muss die nicht vorbestrafte Putzfrau, die seit 1992 in Deutschland lebt, nicht. Ihre Geschichte höre sich wie eine Episode an, die nun vorbei sei, stellt der Staatsanwalt fest. Wie von ihm beantragt, verurteilt das Gericht die Angeklagte wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung und Widerstandes gegen Polizisten zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.

Mit den 200 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro gilt die Angeklagte als vorbestraft, die Strafe wird ins Führungszeugnis eingetragen. Außerdem wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen. Die Behörde darf ihr in frühestens 18 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen. Doch automatisch geschieht das nicht. Zuvor muss sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung und diese - auch „Idiotentest“ genannt, bestehen.