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BGH berät über Urteil gegen Messerstecher

Fast ein Jahr liegt der Tod eines 53-Jährigen durch Messerstiche zurück. Der Täter sitzt wegen Totschlags in Haft.

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© Symbolfoto/dpa

Leisnig. Kurz vor dem Weinfest stand Leisnig am 16. September 2016 unter Schock. Auf dem Marktplatz nahe der bereits aufgebauten Festbühne wurde ein 53-Jähriger von einem damals 25-Jährigen mit einem Butterfly-Messer erstochen. Im Krankenhaus erlag der ehemalige Mitarbeiter des Leisniger Bauhofes seinen Verletzungen.

Vor dem Landgericht Chemnitz wurde der 26-Jährige zu sieben Jahren Freiheitsstrafe für minderschweren Fall des Totschlages und unerlaubten Waffenbesitz verklagt. Das Urteil wollten seine beiden Verteidiger, Rechtsanwältin Fanny Schmidt aus Pirna und Kollege Andreas Meschkat aus Leipzig, nicht akzeptieren. Sie legten Revision ein. Diese wird nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig geprüft. Darüber informierte Marika Lang, Sprecherin des Landgerichtes Chemnitz.

„Die Revisionsbegründung der Verteidigung ist eingegangen und wurde am 10. August an die Staatsanwaltschaft Chemnitz weitergegeben zur Vorlage an den Bundesgerichtshof“, informierte die Gerichtssprecherin. Beim BGH wird nun geprüft, ob es einen Fehler im Urteil gibt oder nicht. „Ist die Revision erfolgreich, kommt der Fall zurück ans Landgericht und wird vor einer anderen Kammer neu verhandelt“, erklärte Lang. Wird kein Fehler gefunden, bleibt das Urteil bestehen. Wie lange der BGH für die Entscheidung braucht, ist offen. (DA/mf)