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Autohändler wegen Betruges verurteilt

Lange her, trotzdem strafbar: Weil er ein Auto ohne gültige Umweltplakette verkaufte, muss ein 39-Jähriger dafür büßen.

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© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Ein Dresdner Autohändler soll einen Ford Transit verkauft haben, mit dem der arme Kunde gar nichts anfangen konnte. Denn: Der Transporter war für einen Hausmeisterservice in Berlin bestimmt gewesen. In Berlin jedoch sind Autos, die nicht mindestens eine grüne Euro-4-Plakette haben, nicht erlaubt. Der Kunde hatte geplant, im Frühjahr 2016 in Berlin einen Hausmeisterservice zu eröffnen, und da war ihm das Angebot des 39-jährigen Händlers in der Dresdner Bertolt-Brecht-Allee auf einer Online-Plattform gerade recht. Der betagte Ford sollte keine 2 500 Euro kosten – mit „Euro 4“-Plakette. Gekauft!

Doch weil einiges an dem Handel krumm lief, musste sich der Autohändler nun vor dem Amtsgericht Dresden wegen Betruges und Urkundenfälschung verantworten. Laut Anklage hatte der 39-jährige Deutsche dem Kunden den Transit wie inseriert verkauft, doch den Kaufvertrag nachträglich und ohne Wissen des Käufers ergänzt. Da stand nun sinngemäß, dass der Transporter nur über eine „Euro 3“-Zulassung verfüge und dies dem Käufer auch bekannt sei. Der Händler bestritt die Vorwürfe jedoch. Er sagte, er habe den Transit irrtümlich falsch inseriert. Doch der Geschädigte, der die Sache früh angezeigt hatte, und eine Ermittlerin belasteten den Angeklagten. Der Kunde habe großen Wert darauf gelegt, ein „sauberes“ Fahrzeug für seine Firma zu erwerben.

Bei zwei weiteren Vorwürfen hatte der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte mehr Glück. So soll er bereits im Jahr 2014 den Tachostand einer Mercedes-Limousine um mindestens 100 000 auf 137 000 Kilometer Laufleistung zurückgedreht haben, um den Wagen zu einem besseren Preis an einen Mann aus dem Baltikum zu verkaufen. Vor etwa fünf Jahren soll er auch ein Auto abgeschleppt haben – für fast 4 000 Euro – und später in einem Zivilprozess falsche Angaben darüber gemacht haben. Diese Vorwürfe wurden eingestellt.

Das Gericht verurteilte den 39-Jährigen „nur“ wegen Betruges und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 7 200 Euro.