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Anonym bestattet

Die Urnenanlage ist gefragt. Um die Kosten zu decken, erhöht die Kirchgemeinde die Gebühr.

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© Dirk Zschiedrich

Von Anja Weber

Lichtenhain. Der Friedhof in Lichtenhain ist ein schöner Ort, zum Trauern, zum Nachdenken und um den Blick in die Ferne schweifen zu lassen. Die meisten der hier Begrabenen haben in Lichtenhain, Mittelndorf und Altendorf gewohnt. In heimischer Erde bestattet zu werden, sei für viele wichtig, sagten vor reichlich fünf Jahren Altendorfs Ortsvorsteher Jürgen Rämisch und Karl-Heinz Prescher vom Heimatverein. Sie sagten aber auch, dass das Interesse an einer anonymen Bestattung wachsen werde. Vor allem auch, weil die Grabpflege problematisch werde, wenn Kinder oder nahe Angehörige wegziehen. Deshalb setzten sie sich für eine gemeinschaftliche Urnengrabanlage auf dem Friedhof in Lichtenhain ein. Ihre Idee kam nicht gleich gut an. Der Friedhof gehört der Kirchgemeinde Lichtenhain-Ulbersdorf, und die Kirchen stehen der anonymen Bestattung skeptisch gegenüber. Zwei Jahre nach der ersten Idee wurde aber die Lichtenhainer Anlage eingerichtet. Und jetzt nach drei Jahren Bestehen zieht die Kirchgemeinde Lichtenhain-Ulbersdorf Bilanz. Und die sei positiv. In den letzten drei Jahren fanden bereits zehn Urnenbeisetzungen auf dieser anonymen Anlage statt. Damit schätze man ein, dass die Anlage angenommen werde, obwohl die nicht billig ist. Bisher mussten 2 131 Euro dafür bezahlt werden. Dafür konnte die Urne für 20 Jahre in dem Gemeinschaftsgrab verbleiben, inklusive der Pflege der Anlage. Für das Geld sei das künftig nicht mehr machbar, heißt es bei der Kirchgemeinde. Die Pflege der Gemeinschaftsanlage ist aufwendig. Und für den Lichtenhainer Friedhof gibt es keine extra Angestellten.

Die Gebührenerhöhung wurde bereits im Sommer 2016 angekündigt. Nun stehe die Kirchgemeinde finanziell im Zugzwang. Um eine Erhöhung komme man ab 2018 nicht herum. Die erfolgt moderat. Ein Platz in der Urnengemeinschaftsanlage in Lichtenhain kostet ab sofort 200 Euro mehr, also 2 331 Euro. Dafür bleibt die Urne 20 Jahre in der Anlage. Enthalten in der Gebühr sind die Kosten für die Erstgestaltung, die laufende Unterhaltung, die Bestattungsgebühr, die Nutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr.