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Alkoholisierte Opfer erinnern sich nicht

Ein 26-jähriger Mann aus Hartha steht wegen Körperverletzung vor Gericht. Er bestreitet die Tat. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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© André Braun

Von Helene Krause

Hartha. Am 17. Dezember 2016 soll ein 26-jähriger Mann aus Hartha auf dem Weihnachtsmarkt der Stadt einem 23-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Durch den Schlag soll die Brille des Opfers zu Boden gefallen sein. Es entstand ein Schaden in Höhe von 250 Euro. Der Geschädigte erlitt Hämatome im Gesicht. Danach soll der Schläger auf den Freund des 23-Jährigen eingeschlagen haben. Das 28-jährige Opfer erlitt eine Schädelprellung und eine Prellung des rechten Oberarms. Wegen der Taten stand der 26-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurden ihm Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Der Angeklagte, der am Vortag des Geschehens seine Berufsausbildung abgeschlossen hatte, wollte mit Freunden auf dem Weihnachtsmarkt auf die bestandene Prüfung anstoßen. Da es schon Mitternacht war, war auf dem Weihnachtsmarkt nichts mehr los. Als er und seine Freunde gehen wollten, seien die Geschädigten gekommen und hätten sie angepöbelt. Beide wären erheblich alkoholisiert gewesen. Ein Freund des Beschuldigten soll die Pöbler zum Gehen aufgefordert haben. Daraufhin hätte der Ältere der Geschädigten den Freund geschubst. So schildert es der Angeklagte in der Verhandlung.

„Ich bin dazwischen gegangen und habe ihn weggedrückt.“ Dann sei der 28-Jährige ihm an die Kehle gegangen. Es kam zu einer Rangelei und beide gingen zu Boden. „Ich stand auf und wir gingen“, sagt er. Verletzungen oder eine kaputte Brille hat er nicht gesehen. Gleiches sagen auch die Freunde des Angeklagten als Zeugen. „Der Angeklagte hat nichts gemacht.“ Die Frage der Staatsanwaltschaft, ob sie sich vor der Verhandlung mit dem Beschuldigten abtgesprochen haben, verneinen sie. Alkohol getrunken haben sie nach eigenen Angaben nicht und wenn, dann nur ein Glas Glühwein.

Die beiden Geschädigten können sich aufgrund ihres Alkoholkonsums nicht mehr genau an den Vorfall erinnern. „Er hat mir mit der Faust ins Gesicht geschlagen“, sagt der 23-Jährige. Doch ob der Schläger der Angeklagte war, weiß er nicht. Eine Alkoholprobe ergab bei ihm 0,58 mg/Liter Alkohol im Blut. Dass er den Beschuldigten provoziert hat, bestreitet das ältere Opfer. „Ich bin kein Schläger“, sagt er. Auch er kann nicht mit Bestimmtheit sagen, dass der Beschuldigte geschlagen oder mit ihm gerangelt hat.

Die Geschädigten geben an, dass nachdem der Täter mit seinen Freunden den Markt verlassen hatte, eine Gruppe von Leuten gekommen sei, die ihnen geholfen habe. „Sie riefen die Polizei und halfen, den Täter zu identifierzieren“, sagen sie. Doch aus der Gruppe haben zwei die Tat nicht gesehen. Eine Dritte ist als Zeugin nicht zur Verhandlung erschienen. Sie erhält für ihr Nichterscheinen vor Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro oder ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Das Verfahren wird fortgesetzt.