Merken

Langebrück treibt’s viel zu bunt

Im „Fassadenstreit“ greift die Stadt Dresden jetzt hart durch. Sie will mehrere Häuser umstreichen lassen - doch die Eigentümer weigern sich.

Teilen
Folgen
© Willem Darrelmann

Von Thomas Drendel und Ulrike Kirsten

Bunt, bunter, Langebrück: In dem Dresdner Ortsteil gibt es Häuser, die farblich sofort ins Auge fallen: an der Kirchstraße, an der Hauptstraße, der Dresdner Straße und auch die Grundschule im Ort setzt Akzente. Das Problem dabei: Die Farben entsprechen in einigen Fällen nicht den Vorschriften der Langebrücker Gestaltungssatzung. Sie wurde vom einstigen Gemeinderat verabschiedet und bei der Eingemeindung des Ortes 1999 in geltendes Stadtrecht überführt.

Die Stadt Dresden hat jetzt zwei Besitzer aufgefordert...
Die Stadt Dresden hat jetzt zwei Besitzer aufgefordert... © Willem Darrelmann
... die Fassaden ihrer Häuser umzustreichen.
... die Fassaden ihrer Häuser umzustreichen. © Willem Darrelmann
Doch die Eigentümer weigern sich.
Doch die Eigentümer weigern sich. © Willem Darrelmann

Das bunte Treiben will die Dresdner Stadtverwaltung jetzt offenbar nicht mehr hinnehmen. Dutzende Hauseigentümer haben nun Schreiben vom Rathaus bekommen. Darin fragt die Stadt, weshalb ihr Haus in einer Farbe gestrichen wurde, die nicht den Vorschriften entspricht. Insgesamt hat die Stadt fünf Verfahren eröffnet. In zwei dieser Fälle hat die Stadt aber bereits durchgegriffen.

So ergingen Anordnungen an Hauseigentümer, die Fassaden binnen eines Jahres mit einer zulässigen Farbe zu beschichten, teilt Baubürgermeister Jörn Marx (CDU) auf Anfrage der Sächsischen Zeitung mit. Beide Hauseigentümer haben jedoch Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt. Das Verwaltungsgericht muss nun überprüfen, ob die Anordnung wirklich rechtmäßig ist. Den Hausbesitzern droht ein Zwangsgeld, sollten sie ihre Häuser nicht umstreichen wollen, obwohl die Anordnung Bestand haben sollte.

Zu den bunten Häusern gehört auch die Langebrücker Grundschule, die in einem kräftigen Orange gestrichen wurde. Sie wird indes keine andere Farbgebung erhalten, sagt Baubürgermeister Marx. Die Schule verfüge über eine bestandskräftige Baugenehmigung. Dem Schulträger liege zudem keine Aufforderung zur Änderung der Farbgebung der Fassade vor.

Erstmals wurde ein Vergehen gegen die Gestaltungssatzung 2013 beim „blauen Haus“ in der Kirchstraße angezeigt. „Im Zuge dieses Verfahrens wurden weitere Verstöße zur Anzeige gebracht“, so Marx. Ein Langebrücker hatte sein Haus im Unterdorf in kräftigem Blau gestrichen, nachdem er an anderen Wohnhäusern im Ort ebenfalls kräftige Farben gesehen hatte. Doch das gewählte Ultramarinblau war einigen Bewohnern offenbar zu blau. Sie beschwerten sich. Der ahnungslose Malermeister hatte plötzlich ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Gestaltungsvorschriften am Hals. Befürworter des blauen Hauses zogen daraufhin mit dem Fotoapparat los und lichteten Beispiele weiterer vermeintlicher Verstöße ab.

Nach Angaben der Stadtverwaltung ist im Fall des blauen Hauses das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Inzwischen will der Langebrücker Ortschaftsrat die Vorschriften präzisieren „Wir sehen hier einen Handlungsbedarf. In einigen Punkten geht die Gestaltungssatzung nach meinem Eindruck zu weit“, sagt Ortsvorsteher Christian Hartmann (CDU). In einigen Punkten sei sie zu ungenau. „Wer kann schon sagen, wo die Grenze zwischen grell und nicht grell liegt.“ Allerdings kann der Ortschaftsrat nur Vorschläge machen. Denn eine Satzungsänderung ist nur durch einen Beschluss des Stadtrates möglich.

Die Stadt hält eine Änderung jedoch nicht für notwendig. „Die Gestaltungssatzung gibt es seit 1995. Bei der anhaltenden Entwicklung im alten Dorfkern und im Villengebiet hat sie sich in Verbindung mit der Erhaltungssatzung durchaus bewährt“, sagt Baubürgermeister Jörn Marx. In Bezug auf die Fassadentöne sei nach einer umfangreichen Ortsbegehung festgestellt worden, dass nur zwei Prozent der Gebäude wirklich von den Vorschriften der Gestaltungssatzung abweichen.