Merken

„Der Spaß ist vorbei“

Tom F. wurde wegen Diebstahls verurteilt. Der 22-Jährige stahl aus Läden und Kellern in seiner Striesener Nachbarschaft.

Teilen
Folgen
© Norbert Millauer

Von Andrea Schawe

Tom F.s Adresse bleibt der Hammerweg. Das Gefängnis kennt der 22-Jährige mittlerweile ganz gut, es ist schon sein achter Monat Untersuchungshaft. Es wird auch noch eine Weile sein Zuhause bleiben – vorerst für die nächsten vier Monate.

Denn der 22-Jährige stand mehrfach wegen Diebstahls vor Gericht. Im September des vergangenen Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht zu elf Monaten Jugendstrafe. Der damals 20-Jährige klaute im April im ehemaligen Marktkauf im Seidnitz-Center einen LED-Scheinwerfer, im Juni im Kaufland auf der Borsbergstraße mehrere Lichterketten und Schokolade. Doch nach dem Urteil legte Tom F. erst richtig los und ging zwischen Oktober und Dezember in seiner Nachbarschaft in Striesen auf Einbruchstour. Er stahl unter anderem ein Moped und Fahrräder aus mehreren Kellern, aber auch Adidas-Turnschuhe, Fahrradanhänger, ein Schlagzeug, mehrere Werkzeugkoffer und Elektrogeräte – im Wert von über 10 600 Euro. Einen Teil des Diebesguts, darunter mehrere Räder, das Schlagzeug und den Schlüssel für das Moped, fand die Polizei im Dezember bei einer Durchsuchung in der Striesener Wohnung, in der F. mit seiner Mutter und seiner behinderten Schwester wohnt. Im Juli 2014 wurde er vom Amtsgericht wegen zehn der 15 Diebstähle zu 22 Monaten Haft verurteilt. Auch gegen dieses Urteil läuft eine Berufung.

Sein Verteidiger Hendrik Klee beantragte gestern, beide Berufungsprozesse zusammenzulegen und unter Jugendstrafrecht zu verhandeln. „Das Verhalten meines Mandanten legt nahe, dass er erhebliche Reifedefizite hat“, sagte der Anwalt. Schon das Amtsgericht hatte Tom F. bescheinigt, dass er nicht ausreichend sozialisiert sei und die Normen und Werte der Gesellschaft nicht kenne. In der Haft erzählte F. auch, dass er seit seinem 17. Lebensjahr regelmäßig Crystal konsumiere.

Die Vorsitzende Richterin Sabine Hofmann sah das anders. „Das ist keine Serie“, sagte sie. Die Ladendiebstähle und die Kellereinbrüche, die F. zum Teil nicht allein durchgezogen hat, haben keinen Zusammenhang. „Die Kellerdiebstähle fallen nicht unter Jugendstrafrecht.“ Der Anwalt zog die Berufung zurück, Tom F. muss die Jugendstrafe absitzen.

Richterin Sabine Hofmann fand klare Worte für den jungen Mann. „Sie sollten sich dringend etwas überlegen“, sagte sie. „Der Spaß ist vorbei. Sie sind jetzt erwachsen und sollten die Kurve kriegen.“